Werbung

Nachricht vom 14.01.2017    

Gesetzliche Unfallversicherung bei offiziellen Feiern

Was gilt beim gesetzlichen Unfallversicherungsschutz als dienstlich und was als privat? Die Unfallkasse Rheinland-Pfalz gibt dazu Hinweise. Mit Blick auf die anstehenden Feiern in den Karnevalsregionen gelten Regeln. Es gibt hilfreiche Tipps der Unfallkasse.

Foto: Unfallkasse RLP

Region. Beschäftigte sind grundsätzlich bei offiziellen betrieblichen Feiern und auf dem Hin- bzw. Rückweg gesetzlich unfallversichert. Es besteht dabei der gleiche Versicherungsschutz wie während der Arbeitszeit. Darauf weist jetzt die Unfallkasse Rheinland-Pfalz anlässlich der bevorstehenden Karnevalstage hin. Gilt auch für Verwaltungen.

Aber nicht jedes gesellige Beisammensein von Betriebsangehörigen ist gesetzlich unfallversichert. Damit die Voraussetzungen für den Versicherungsschutz während Betriebsfeiern erfüllt sind, muss
• das Unternehmen mit der Veranstaltung das Ziel verfolgen, die betriebliche Gemeinschaft zu stärken,

• die Veranstaltung grundsätzlich allen Beschäftigten offen stehen,

• die Unternehmensleitung selbst oder eine beauftragte Person teilnehmen.



Auch bei Betriebsfesten, die außerhalb des Unternehmens und der Arbeitszeit stattfinden, genießen die Beschäftigten unter den genannten Bedingungen den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Für teilnehmende Familienangehörige oder Gäste gilt der gesetzliche Unfallversicherungsschutz nicht, auch wenn sie offiziell an der Feier teilnehmen dürfen.

Ereignet sich während der betrieblichen Feier, auf dem Hin- oder Rückweg ein Unfall, ist dieser – bei einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Tagen – vom Arbeitgeber der zuständigen Unfallkasse bzw. Berufsgenossenschaft per Unfallanzeige zu melden.
Aber auch hier gilt: kein Alkohol am Steuer.


Feedback: Hinweise an die Redaktion

.: Neu bei Instagram :. => @kuriere_news



Aktuelle Artikel aus Region


Afrikanische Schweinepest: Jäger im Kreis Altenkirchen in Schlüsselrolle

Im Kreis Altenkirchen wächst die Sorge um die Afrikanische Schweinepest (ASP), die sich bereits im Nachbarkreis ...

Sanierung der Kreisstraße 15 abgeschlossen - Verkehrsfreigabe bei Obernau

Nach intensiven Bauarbeiten ist die Kreisstraße 15 zwischen der B 256 Obernau und der K 16 Walterschen ...

Koblenzer Weihnachtscircus 2025: Großer Weihnachtscircus kehrt zurück

ANZEIGE | Am 12. Dezember 2025 öffnet der 4. Koblenzer Weihnachtscircus im Zeltpalast am Wallersheimer ...

Diebstahl von Rüttelplatten auf Großbaustelle in Mudersbach

In der Nacht vom 20. auf den 21. November 2025 ereignete sich ein Diebstahl auf der Großbaustelle der ...

Gesund durch Bewegung - Das Gymnastikprogramm des DRK Altenkirchen

Gymnastik kann mehr als nur Fitness fördern. Sie ist ein wirksames Mittel, um gesundheitlichen Beschwerden ...

Linzer Weihnachtszauber 2025: Romantisches Weihnachtsdorf in der Altstadt

ANZEIGE | Vom 1. bis 4. Advent, vom 28. November bis 21. Dezember 2025, verwandelt sich die historische ...

Weitere Artikel


VfL Kirchen verlieh insgesamt 62 Sportabzeichen

Ins Haus Hellertal nach Alsdorf hatte der VfL Kirchen die erfolgreichen Sportler/innen eingeladen um ...

Zertifikate für Basisausbildung von Flüchtlingen ausgehändigt

Fußball bringt Menschen zusammen, schafft gemeinsame Werte, stellte der Präsident des Fußballverbandes ...

Kreisstraßen: Neujahrsempfang der schlechten Nachrichten

Die Bürgermeister erwartete auf dem Neujahrsempfang des Landrats schwere Kost, die manchem noch lange ...

Sparkasse Westerwald-Sieg blickt auf erstes Jahr zurück

Die Sparkasse Westerwald-Sieg blickt beim Neujahrsempfang zufrieden auf das erste Jahr, das gemeinsam ...

Neue Kurse und Vorträge der Kreisvolkshochschule

Die Kreisvolkshochschule Altenkirchen bietet im Januar unter anderem eine Crashkurs "Besser fotografieren" ...

Programm der Vortragsreihe „Heimat unter der Lupe“

Auf die Frage, „Kennst Du Deine Heimat?“, werden die Meisten wohl mit einem überzeugten „Na klar!“ antworten. ...

Werbung