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Nachricht vom 27.01.2017    

Lebenshilfe erinnert an die Euthanasie-Morde der NS-Zeit

Der 27. Januar ist der Gedenktag an die Opfer des Nationalsozialismus. Im Kreis Altenkirchen erinnerte die Lebenshilfe an die Euthanasieopfer jener schrecklichen Zeit, wo Menschen mit geistiger Behinderung umgebracht oder als "lebensunwert" eingestuft wurden und Schreckliches erleiden mussten. Schaut man heute auf die Welt, so ist Wachsamkeit gegenüber jeder Form von Ausgrenzung nicht nur an Gedenktagen angebracht.

Kreisgebiet. „Die beste Versicherung gegen Völkerhass, Totalitarismus, Faschismus und Nationalsozialismus ist und bleibt die lebendige Erinnerung an und die aktive Auseinandersetzung mit der Geschichte. Ja, immer wieder Ja zu Demokratie, Rechtsstaat, Menschenrechte, Würde des Menschen“, sagte Josef Zolk, Vorstandsmitglied der Lebenshilfe im Landkreis Altenkirchen und ehemaliger Bürgermeister von Flammersfeld, im Gedenkgottesdienst zum 27. Januar der evangelischen Kirchengemeinde Flammersfeld.

Am „Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus“ gedenkt die Lebenshilfe insbesondere den mehr als 200.000 Menschen mit Behinderung, die im Rahmen der „T4-Aktion“ des NS-Regimes, als „lebensunwert“ selektiert, den Tod fanden.

Menschen mit Behinderung und ihre Familien mussten nach Kriegsende ein neues Selbstbewusstsein erlangen. Eltern selbst sorgten im Rahmen bundesweiter Zusammenschlüsse in neu gegründeten Lebenshilfe-Vereinigungen für zunehmende Lebensqualität, Gemeinschaften, Förderung und Anerkennung ihrer Kinder. Und so hat auch die Lebenshilfe im Landkreis Altenkirchen, gegründet im Jahr 1962, bis heute ihren Charakter als Selbsthilfeorganisation von Menschen mit Behinderung und Elternvertretung bewahrt.

„Die Lebenshilfe ist zu Recht stolz auf das Erreichte, wir müssen aber immer wieder unsere Hand heben, wenn Menschen mit Behinderung ausgegrenzt und angegriffen werden“, so Rita Hartmann, 1. Vorsitzende der Lebenshilfe im Landkreis Altenkirchen. Diese Notwendigkeit zeigt auch beispielsweise der sogenannte „PränaTest“, der gesetzlich bei Feststellung eines Down-Syndroms in der Schwangerschaft, die Abtreibung des Kindes ermöglicht. Damit wird dem Föten das unumstößliche Lebensrecht aufgrund einer Behinderung abgesprochen. Bis zu 90 Prozent der positiv diagnostizierten Feten werden tatsächlich abgetrieben. „Aus der Vergangenheit müssen wir lernen, wachsam zu bleiben und das Lebensrecht behinderter Menschen zu verteidigen“, äußerte sich einmal der ehemalige Lebenshilfe-Bundesvorsitzende Robert Antretter.

Und so sieht sich die Lebenshilfe nicht nur lokal, sondern auch auf Bundesebene verpflichtet, sich in politische Entscheidungen, in politischen Gremien und im Bundestag für die Rechte von Menschen mit Behinderung einzusetzen. Und dies scheint, da Extremisten und Nationalisten wieder an Popularität gewinnen, wichtiger denn je. Respekt, Anerkennung und Chancengleichheit von Menschen mit Behinderung in unserer Gesellschaft müssen noch selbstverständlicher werden.



„Jeder Mensch ist einzigartig und verdient geachtet zu werden. Dafür, dass dieses Menschenrecht auch für Menschen mit geistiger Behinderung gilt und nicht wie zu Zeiten des Nationalsozialismus mit Füßen getreten wird, dafür setzen wir uns als Lebenshilfe im Landkreis Altenkirchen ein“, sagt Rita Hartmann.

Anmerkung der Redaktion: Für Menschen mit einer klaren Vorstellung eines humanistischen und vielleicht christlich geprägten Weltbildes hat sich unselige Verhalten des US-Präsidenten Donald Trump während des Wahlkampfes unauslöschlich eingeprägt. Er verunglimpft Menschen mit einer Behinderung und das auf übelste Weise mit Gesten. Das macht Angst und schürt ein hässliches Klima auch in unserer Gesellschaft. Denn ein Trump wird ja nicht zur Rechenschaft gezogen, wenn er gegen die Würde und Rechte der Menschen verstößt. Niemand wagt es offiziell gegen so etwas Stellung zu beziehen. Selbst die großen Verbände, die sich weltweit für die Menschenrechte einsetzen und die UN schweigt. In Deutschland schweigen alle dazu. (Helga Wienand-Schmidt)



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