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Nachricht vom 29.01.2017    

BI Hümmerich kritisiert Landesregierung zum LEP IV

Die dritte Fortschreibung des Landesentwicklungsprogramms (LEP IV)der Landesregierung soll rechtswidrige Vorgaben enthalten. Zu diesem Schluss kommt ein Fachanwalt der Bürgerinitiative Hümmerich, der die Vorgaben prüfte. Kritisiert wird die unzureichende Würdigung des Schutzes der Menschen und der Natur. BI-Sprecher Dieter Klöckner fordert zum Protest auf.

Dieter Glöckner, Sprecher der BI Hümmerich, fordert die Betroffenen der geplanten Windräder auf dem Hümmerich auf ihre Einwände an das Ministerium zu schicken. Foto: BI Hümmerich

Mittelhof/Gebhardshain. Die BI Hümmerich kämpft an allen Fronten darum, dass die gleichnamige Erhebung zwischen Gebhardshain und Wissen frei von Windradmonstern bleibt: Bei der Verbandsgemeindeverwaltung in Wissen ging eine Welle von Widersprüchen gegen den Flächennutzungsplan nieder. Die bei der Kreisverwaltung Altenkirchen vorliegenden Pläne zum Bau über 212 Meter hoher Windkraftanlagen werden aktuell mit dem gebotenen Argwohn analysiert.

Seit die neue Landesregierung am Ruder ist, wird in Mainz das Landesentwicklungsprogramm vorangetrieben – und dabei Windenergiebetreibern Tür und Tor geöffnet, wie die BI meint. Der eingeschaltete Fachanwalt Armin Brauns erachtet gar die ganze von der Landesregierung vorgelegte 3. Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms (LEP) IV als rechtswidrig.

Nach den rheinland-pfälzischen Landtagswahlen im vergangenen Jahr haben die Regierungsparteien in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, bei der Steuerung der Windenergienutzung auf der Ebene des LEP nachzujustieren und, zusätzlich zu den bereits festgelegten, weitere Ausschlusstatbestände verbindlich zu regeln. Und der zuständige Innen-Staatssekretär Günter Kern (SPD) gab Gas: Bereits im Juni 2016 forderte er die entscheidenden Behörden im Land auf, die künftigen Kriterien für den Ausbau der Windenergie zu beachten, und nur wenig später, im September 2016, verabschiedete der Mainzer Ministerrat dann den Entwurf zur 3. Teilfortschreibung des LEP. Darin wurden unter anderem Gebiete definiert, in denen künftig die Windenergienutzung ausgeschlossen sein soll, wie etwa die Kernzonen der Naturparke, Gebiete mit sehr hohem Konfliktpotenzial, Wasserschutzgebiete der Zone 1, bedeutsame Kulturlandschaften und zusammenhängende alte Laubwälder. Ebenso wurden für Windanlagen von über 200 Metern die notwendigen Abstände zu Wohngebieten von 1000 auf 1100 Meter erhöht.

Selbstzufrieden klopften sich die Koalitionäre auf die Schultern, weil sie in wenigen Monaten geschafft hatten, wofür die Grüne Ministerin Eveline Lemke in der vorangegangenen Legislaturperiode fast zwei Jahre gebraucht hatte. Und sogar von der CDU-Opposition gab es Beifall, die ihre zentralen Forderungen in Sachen Windkraft „wenn auch langsam und scheibchenweise“ von der Landesregierung übernommen sah.

„Mit dieser Selbstgefälligkeit ist die politische Klasse in Rheinland-Pfalz ziemlich einsam“, meint Dieter Glöckner, Sprecher der BI Hümmerich. Seiner Meinung nach hat sich mit der jetzigen 3. Teilfortschreibung des LEP IV „ein bisschen was verbessert, aber der Rest ist kaum das Papier wert, auf dem er geschrieben steht“. Er verweist auf eine gemeinsame Presseerklärung von zehn anerkannten Naturschutzverbänden in Rheinland-Pfalz (u.a. NABU, BUND, GNOR, Naturfreunde und Pollichia), in der es über das LEP IV heißt: „Neben zwei Prozent Vorrangflächen für Windenergie und ein paar wenigen Ausschlusskriterien bleiben rund 96 Prozent der Landesfläche übrig, die durch die kommunale Bauleitplanung überplant werden können.“ Dies sei keine an übergeordneten Prinzipien orientierte Lenkung und führe zu einer landesweit flächigen industriellen Überformung der Landschaft, so Siegfried Schuch, Vorsitzender des Nabu Rheinland-Pfalz, in der Presseerklärung.

Noch weiter geht Armin Brauns, der von der BI Hümmerich beauftragte Fachanwalt für öffentliches Baurecht, Planungs- und Immissionsschutzrecht: „Insgesamt [...] ist festzustellen, dass die Planung den Maßstäben einer rechtmäßigen Landesplanung und den Vorgaben im Landesplanungsgesetz nicht gerecht wird.“ Brauns zeigt in seiner Stellungnahme im Namen der BI Hümmerich auf, dass die Landesplanung die Belange des Naturschutzes und des Landschaftsschutzes nicht berücksichtigt und auch nicht abgewogen hat.



Schutzbedürftige Gebiete, wie insbesondere auch der Bereich des Hümmerich, seien nicht berücksichtigt. „Insgesamt gesehen findet auf der Stufe der Landesplanung überhaupt keine Steuerung und Planung statt. Schon gar nicht werden hier Ziele den nachfolgenden Planungsstufen vorgegeben [...]. Aus diesem Grund muss die hier vorliegende Planung insgesamt als rechtswidrig bezeichnet werden.“ Die von Brauns monierten Versäumnisse und Irrungen der Landesregierung fassen sich so zusammen:
• Windkraftanlagen im Wald zerstören seine Struktur und schädigen Habitate. Das nicht zu berücksichtigen, heißt, die Naturschutzgesetzgebung zu missachten.
• Willkürlich wurden nur Kernzonen von Naturschutzgebieten von der Windenergie ausgenommen, obwohl Windkraftanlagen (WKA) eine enorme Fernwirkung besitzen und auch vom Rand her tief in die Kernzonen der Schutzgebiete hineinwirken.
• Der Ausschluss von Flächen mit sehr hohem Konfliktpotenzial heißt im Umkehrschluss, dass auf Flächen mit nur hohem Konfliktpotenzial (wie dem Hümmerich) WKA zugelassen werden, was den Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes zuwider läuft.
• Nicht nur alte Laubwaldbestände sind schützenswert, sondern auch weitere Waldstrukturen. Eine derartige Beschränkung verstößt gegen gesetzliche Vorgaben.
• Nicht nur Wasserschutzgebiete der Zone I sind zu schützen: Beeinträchtigungen der Zone II lassen massive Schädigungen auch in der Zone I erwarten. Hier verstößt die Regelung gegen das BauGB.
• Von der Erweiterung des Schutzgebiets auf 1.100 Meter sind nicht Klein- und Splittersiedlungen und Einzelbebauungen im Außenbereich umfasst. Wer dort wohnt, hat aber den gleichen Anspruch auf Schutz wie Menschen in Ortschaften – das gebietet Artikel 3, Grundgesetz.

Brauns: „Es muss infrage gestellt werden, ob dieser Entwurf überhaupt den Mindestanforderungen an eine Landesplanung gerecht wird.“ Für Dieter Glöckner und die BI Hümmerich ist die Lage klar: „Die Landesregierung macht im wesentlichen nur quantitative Vorgaben und überlässt unter dem Deckmäntelchen, nicht in die kommunale Planung eingreifen zu wollen, die Drecksarbeit zur Umsetzung ihrer kruden Ideen den nachgelagerten Behörden – zu feige, um selbst klare Vorgaben zu machen, und nur, um sich selbst aus der Kritik der Betroffenen zu nehmen. Schlimm ist, dass diese nachgelagerten Behörden und Institutionen auch noch bereitwillig mitspielen. Gegen solche Erfüllungsmechanismen braucht es Kommunalpolitiker mit Rückgrat, die zum Beispiel auch bereit sind, in einem Flächennutzungsplan keine Flächen für Windenergie ausweisen, wenn es keine geeigneten Flächen gibt.“

Derzeit liegt der Entwurf zur 3. Teilfortschreibung des LEP IV zur formellen Öffentlichkeitsbeteiligung aus. Neben Verbänden, Institutionen, Behörden und Kommunen können sich auch Privatpersonen mit einer Stellungnahme einbringen. Nach den Stellungnahmen wird der Entwurf überprüft und dann dem Innenausschuss des Landtags vorgelegt und schließlich vom Ministerrat beschlossen. Dieser Beschluss, der voraussichtlich im Frühjahr gefasst wird, setzt dann die Teilfortschreibung in Kraft.

Die BI Hümmerich fordert alle von den drohenden Windrädern zwischen Wissen und Gebhardshain Betroffenen auf, Stellung zu beziehen und ihre Einwände gegen den Entwurf schriftlich abzugeben. Adresse: Ministerium des Inneren und für Sport, Abteilung Landesplanung, Schillerplatz 3-5, 55116 Mainz.


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