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Nachricht vom 15.02.2017    

DITIB-Moscheegemeinde in Fürthen Ziel von Razzia des BKA

UPDATE: In den frühen Morgenstunden, 15. Februar begannen auf Anordnung der Bundesanwaltschaft und des Bundeskriminalamtes in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen Durchsuchungsmaßnahmen in Wohnungen und Bereichen der Moscheen der Ditib. In Fürthen ist der dortige Ditib-Kulturverein betroffen. Dies bestätigten die zuständigen Sicherheitsbehörden und ergaben Recherchen des AK-Kuriers. Mittlerweile gibt es eine Stellungnahme der Ditib und der Generalbundesanwaltschaft.

Fotos: chs

Fürthen/Rheinland-Pfalz. Die Durchsuchungsmaßnahmen am 15. Februar fanden bei verschiedenen Ditib-Moscheegemeinden in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen statt. Speziell im Fokus der Behörden standen die Imame. Im Auftrag der Bundesanwaltschaft haben Beamte des Bundeskriminalamts und der Länder Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz Wohnungen von vier Geistlichen der Ditib durchsucht. Das berichtete "Spiegel-online". Ins Ziel der Fahnder geriet auch die Ditib-Gemeinde Fürthen.

Mittlerweile konnte die allgemeine Spiegelmeldung etwas verifiziert werden. Zur Razzia führte ein Vorwurf der geheimdienstlichen Tätigkeiten der jeweiligen Imame. Sie stehen im Verdacht, Daten ihrer Mitglieder an die Diyanet (Anstalt für Religiöse Angelegenheit) geliefert zu haben. Dies soll im Auftrag der türkischen Regierung geschehen sein. Der Kölner Stadt Anzeiger berichte in einer Eilmeldung, dass insbesondere Lehrer und elf Institutionen durch Ditib-Prediger bespitzelt wurden. Dabei gehe es um den Vorwurf, zur inzwischen verbotenen "Gülen-Bewegung" zu gehören, die dann in die Türkei gemeldet wurden.

In Fürthen gehört der Ditib-Kulturverein mit der Moschee im ehemaligen Schulgebäude fest ins öffentliche Leben der Verbandsgemeinde Hamm/Sieg. Dass die Imame hier ständig wechseln war auch schon mal ein öffentliches Thema vor Jahren. Aber darauf haben die örtlichen Vereine mit ihren engagierten Mitgliedern keinen Einfluss.

Die Polizei Altenkirchen übernahm lediglich die Schutzfunktion nach außen in Fürthen für die Ermittler des BKA. Natürlich ist das Geschehen in Fürthen nicht unbemerkt geblieben, so wird auch der AK-Kurier entsprechend aktualisieren. (hws)

UPDATE: Zu den Durchsuchungen von Privatwohnungen durch die Generalbundesanwaltschaft gibt es eine Pressemitteilung der DITIB Köln:

Auf Antrag der Generalbundesanwaltschaft wurden heute Morgen vier Privatwohnungen von Geistlichen in NRW und RLP durchsucht. Die Ermittlungen richten sich nicht gegen den DITIB-Verband, nicht gegen DITIB-Mitarbeiter und auch nicht gegen die DITIB-Moscheen. Nach Informationen der Bundesanwaltschaft werden vier Geistliche beschuldigt, Informationen gesammelt und weitergegeben zu haben. Im Rahmen der Ermittlungen hat die Generalbundesanwaltschaft die Durchsuchung von vier Privatwohnungen verfügt und vollziehen lassen. Es handelt sich ausschließlich um Privatwohnungen, nicht um DITIB-Vereinsräume. Mit der Generalbundesstaatsanwaltschaft wurde unverzüglich Kontakt aufgenommen und die Unterstützung bei den Ermittlungen seitens DITIB zugesagt.




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Die Durchsuchungen von Privatwohnungen von muslimischen Geistlichen haben in der muslimischen Gemeinschaft zu Irritationen geführt, zumal DITIB seit Bekanntwerden der Vorwürfe intensiv um Aufklärung bemüht ist. DITIB wird die Generalbundesanwaltschaft bei der Aufklärung der Vorwürfe weiter unterstützen. Hier endet die Pressemitteilung des DITIB-Bundesverbandes.

Pressemitteilung des Generalbundesanwaltes:
Durchsuchungen wegen des Verdachts der geheimdienstlichen Agententätigkeit
In einem Ermittlungsverfahren der Bundesanwaltschaft wegen des Verdachts der geheimdienstlichen Agententätigkeit (§ 99 StGB) werden aufgrund von Beschlüssen des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs seit heute Morgen (15. Februar 2017) die Wohnungen von vier islamischen Geistlichen in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz durch Beamte des Bundeskriminalamts mit Unterstützung der Polizei der genannten Bundesländer durchsucht.

Gegen die Beschuldigten besteht der Verdacht, dass sie Informationen über Anhänger der sogenannten Gülen-Bewegung gesammelt und dem türkischen Generalkonsulat in Köln berichtet haben. Anlass hierfür soll eine Aufforderung des türkischen „Präsidiums für Religionsangelegenheiten“ (türkisch: Diyanet) vom 20. September 2016 gewesen sein, wonach die Gülen-Bewegung für den Putschversuch in der Türkei vom 15. Juli 2016 verantwortlich war. Ziel der heutigen Durchsuchungsmaßnahmen ist es, weitere Beweismittel für die den Beschuldigten zur Last gelegten Taten zu finden.

Mit den kriminalpolizeilichen Ermittlungen hat die Bundesanwaltschaft das Bundeskriminalamt beauftragt. Weitergehende Auskünfte können mit Blick auf die laufenden Ermittlungen und die noch andauernden Durchsuchungsmaßnahmen derzeit nicht erteilt werden.

Es folgte gegen 13.30 Uhr eine Erklärung der Pressesprecherin für akkreditierte Journalisten in Karlsruhe, dazu gibt derzeit keine schriftlichen Auskünfte.


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