Werbung

Nachricht vom 17.02.2017    

Sind Baumfällungen zulässig oder nicht?

Die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Altenkirchen weist aus wiederholtem Anlass darauf hin, dass sowohl das Fällen oder auch das erhebliche Zurückschneiden von Bäumen nicht generell zulässig oder erlaubt sind. Denn auch außerhalb des Waldes können für Baumfällungen im Einzelfall naturschutzrechtliche Genehmigungen, so etwa eine Erlaubnis der Unteren Naturschutzbehörde bei der Kreisverwaltung erforderlich sein.

Wenn Bäume ein Gefahr, zum Beispiel für Stromleitungen darstellen, gibt es auch außerhalb der Vegetationsphase Fällungen und die sollten von den zuständigen Fachunternehmen durchgeführt werden. Foto: Helga Wienand-Schmidt

Kreis Altenkirchen. Dies wird im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) geregelt, wobei der Schutz nicht nur für Naturdenkmäler oder für per Baumschutzsatzung geschützte Bäume gilt.
Alle Gehölze, also auch Obstbäume, Hochstämme etc. sind grundsätzlich geschützt. Überdies gilt dieser gesetzliche Schutz über das ganze Jahr und nicht nur außerhalb sondern zum Teil auch innerhalb der Ortslagen.

Daher gibt die Kreisverwaltung einige Hinweise zu geplanten Eingriffen in die Natur. In welchem Zeitraum dürfen Bäume gefällt und geschnitten werden? Die oft bekannteste Regelung ist, dass Bäume in der Vegetationsperiode - insbesondere aufgrund der Vogelbrut - vom 1. März bis zum 30. September nicht gefällt oder massiv zurück geschnitten werden dürfen.
Zulässig sind innerhalb dieser Zeit nur schonende Form- und Pflegeschnitte, das bedeutet der „normale“ Rückschnitt im eigenen Garten. Doch auch außerhalb dieser gesetzlich geregelten „schnittfreien“ Zeit dürfen markante und ortsbildprägende Bäume nicht ohne weiteres gefällt werden. Es kann hierfür durchaus eine Genehmigung durch die Untere Naturschutzbehörde erforderlich sein.

Wann genau ist eine Genehmigung zur Baumfällung durch die Untere Naturschutzbehörde erforderlich? Soll ein ortsbildprägender, markanter Baum oder eine Gehölzgruppe, sowohl im so genannten Innen- als auch im Außenbereich der Ortslage, entfernt werden, muss im Vorfeld Kontakt mit der Unteren Naturschutzbehörde aufgenommen werden. Denn die Beseitigung eines solchen Baumes, einer Baumgruppe oder auch einer längeren Feldhecke kann im Sinne des Gesetzes eine „erhebliche Beeinträchtigung des Naturhaushaltes oder des Landschaftsbildes“ verursachen. Somit würde es aufgrund des gesetzlichen Schutzes der Gehölze einen „Eingriff“ in Natur und Landschaft dar. Ob ein solcher Eingriff im konkreten Einzelfall tatsächlich vorliegt, entscheidet und genehmigt die Untere Naturschutzbehörde der Kreisverwaltung Altenkirchen; meist schon anhand des Luftbildes oder über einen Ortstermin. Wichtig zu wissen ist, dass diese Regelung gleichermaßen Privatpersonen wie Gemeinden oder auch Behörden betrifft, die eine entsprechende Fällung beabsichtigen.



In den vergangenen Jahren trat eine Häufung von Fällen auf, bei denen sich sowohl Privatpersonen als auch öffentliche Institutionen wenig an diese gesetzlichen Vorgaben gehalten haben, wenngleich man zugeben muss, dass für den Laien konkrete Anweisungen in den Gesetzen selbst kaum zu finden sind.

Sofern im Nachhinein von Fällungen Beschwerden oder Protestbriefe beim Kreis eingehen, ist die Naturschutzbehörde gesetzlich verpflichtet den Unrechtmäßigkeiten nachzugehen und den Verursachern gegebenenfalls mit Bußgeldverfahren entgegenzutreten. Einfach vorher kurz nachfragen. Daher nochmals: Besser rechtzeitig vorher Kontakt mit der Unteren Naturschutzbehörde aufnehmen, um zu klären, ob Baumfällungen oder andere „ein-schneidende“ Maßnahmen zulässig sind oder nicht.

Oft lässt sich eine Klärung bereits telefonisch herbeiführen. Wenn nicht, wird kurzfristig eine gemeinsame Ortsbesichtigung vereinbart, um gemeinsam eine Lösung zu finden.
Die Mitarbeiter der Unteren Naturschutzbehörde sind telefonisch unter 0 26 81/ 81 -2650 bis 2655) und per E-Mail unter UNB@kreis-ak.de für Rückfragen erreichbar.



Lesen Sie gerne und oft unsere Artikel? Dann helfen Sie uns und unterstützen Sie unsere journalistische Arbeit im Kreis Altenkirchen mit einer einmaligen Spende über PayPal oder einem monatlichen Unterstützer-Abo über unseren Partner Steady. Nur durch Ihre Mithilfe können wir weiterhin eine ausgiebige Berichterstattung garantieren. Vielen Dank! Mehr Infos.



Lokales: Altenkirchen & Umgebung

Jetzt Fan der AK-Kurier.de Lokalausgabe Altenkirchen-Flammersfeld auf Facebook werden!


Kommentare zu: Sind Baumfällungen zulässig oder nicht?

Es sind bisher keine Kommentare vorhanden

Anmeldung zum AK-Kurier Newsletter


Mit unserem kostenlosen Newsletter erhalten Sie täglich einen Überblick über die aktuellen Nachrichten aus dem Kreis Altenkirchen.

» zur Anmeldung



Aktuelle Artikel aus Region


Seniorenakademie Horhausen stellt den Wald in den Mittelpunkt

Horhausen. Für den Monat April hat der Vorbereitungskreis der Seniorenakademie Horhausen den Seniorennachmittag am Donnerstag, ...

Sparkasse Westerwald-Sieg fördert das Deutsche Sportabzeichen

Bad Marienberg. Die Sparkassen-Finanzgruppe ist nicht nur Top Partner Team Deutschland und damit Förderer des Olympia Team ...

Ostereier suchen mit den Jugendfreunden Oberwambach

Oberwambach. Start der ersten Ostereier-Rallye ist um 14 Uhr am Gerätehaus. Hier begrüßt der Verein alle Familien mit Kaffee ...

Eichelhardt: Sportplatz und Dorfgemeinschaftshaus ziehen um

Eichelhardt. Die blaue Mautsäule an der B 256 unmittelbar hinter dem Ortsausgang von Eichelhardt (in Fahrtrichtung Altenkirchen) ...

Westerwälder Rezepte: Blumenkohlcremesuppe mit Käse-Crackern

Dierdorf. In Form einer cremigen Suppe mit knackigen Käse-Crackern wärmt der Blumenkohl bei kaltem Wetter auch das Gemüt.
Suppen-Zutaten:
1 ...

Auf dem Rastplatz Epgert brannte ein Fahrzeug: Feuerwehren verhinderten Schlimmeres

Krunkel/Epgert. Von einem zuerst eintreffenden Rettungswagen wurde der Brand bestätigt. So wussten die Einsatzkräfte bereits ...

Weitere Artikel


"Der Froschkönig" am 12. März im Bürgerhaus Nisterberg

Nisterberg. Märchenhaftes für kleine und große Zuschauer gibt es am 12. März im Bürgerhaus Nisterberg. Das Musiktheater erzählt ...

Vierte große Hubertus-Kehraus-Party

Birken-Honigsessen. Am Karnevalsdienstag, den 28. Februar, feiert die Schützenbruderschaft zum vierten Mal eine große Hubertus-Kehraus-Party. ...

Sporting Taekwondo holt 15 Medaillen beim Saisonstart

Altenkirchen. Der BGN Pokal stellt oft das erste Turnier des Jahres dar. Eugen Kiefer reiste mit seiner Mannschaft nach Velbert, ...

Grundschule aus Oberlahr ist Landessieger mit Müllprojekt

Oberlahr. Die Grundschule "Lahrer Herrlichkeit" aus Oberlahr hat das beste Klimaschutzprojekt in Rheinland-Pfalz. Das hat ...

Spektakulärer Start ins neue Auto-Jahr

Bruchertseifen. Am vergangenen Samstag, 11. Februar läutete das Team vom Autohaus Siegel das neue Jahr mit der Car-Pleasure ...

Das Feld der DTB-Tennisspielerinnen reduziert sich

Altenkirchen. Dabei eröffnete Lokalmatadorin Romy Kölzer den sechsten Turniertag in Altenkirchen mit einem Paukenschlag. ...

Werbung