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Nachricht vom 20.02.2017    

Kleine Blockheizkraftwerke im Altbau?

Strom und Wärme selbst zu erzeugen – das ist die Idee hinter den kleinen Blockheizkraftwerken (BHKW) für private Betreiber. Bei der gleichzeitigen Erzeugung von Strom und Wärme wird der eingesetzte Brennstoff effizienter ausgenutzt und der Ausstoß von Treibhausgasen gesenkt.

Foto: Verbraucherzentrale

Kreis Altenkirchen. Neu installierte BHKW für Bestandsbauten bis zu einer elektrischen Leistung von 20 kW können derzeit einen einmaligen Investitionszuschuss zwischen 1.900 und 3.500 Euro vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erhalten, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind: So darf es in dem Gebiet, in dem die Anlage installiert werden soll, kein Fernwärmeangebot geben. Die Anlage muss auf der BAFA-Liste der förderfähigen Anlagen geführt werden, hohe Effizienzanforderungen und einen Gesamtnutzungsgrad von 85 Prozent erfüllen. Zudem muss der Betreiber einen Wartungsvertrag abschließen.

Doch selbst wenn eine Anlage förderfähig ist, bedeutet das nicht unbedingt, dass sie auch wirtschaftlich ist. Im Einfamilienhaus reichen die Betriebsstunden selten aus, um die Anlage auszulasten - die Anschaffung bleibt dann unwirtschaftlich. Außerdem wird die produzierte Wärme hauptsächlich während der Heizperiode genutzt – im Sommer dagegen ist der Bedarf viel geringer. Auch das senkt die Effizienz.

Wer unsicher ist, ob ein kleines BHKW für das eigene Heim in Frage kommt, sollte sich daher unabhängig beraten lassen. Der Energieberater der Verbraucherzentrale hilft herauszufinden, ob ein Blockheizkraftwerk für das jeweilige Haus geeignet ist. Die Beratung ist persönlich und findet nach Terminvereinbarung in den Beratungsstützpunkten der Verbraucherzentrale statt.



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Die Beratungsgespräche sind kostenlos. Die nächsten Sprechstunden der Energieberater finden wie folgt statt:
In Betzdorf am Mittwoch, 1. März, von 14 bis 17.45 Uhr im Rathaus, Hellerstraße 2. Voranmeldung bitte unter Telefon 02741-291-900 (Bürgerbüro).

In Altenkirchen am Donnerstag, 23. März, von 8.15 bis 18 Uhr in der Verbandsgemeindeverwaltung Zimmer E12, Rathausstraße 13. Voranmeldung unter 02681/850.


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