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Nachricht vom 27.02.2017    

Polizei Altenkirchen zum Karnevalssonntag

Die Vorkommnisse beim Karnevalsumzug am Sonntag, 26. Februar in Altenkirchen mit anschließender „After-Zug-Party“ am Festplatz Weyerdamm zeigt aus polizeilicher Sicht keine besonderen Vorkommnisse. Die angekündigten Jugendschutzkontrollen zeigten nicht unbedingt ein positives Bild. Im Zuge einer Auseinandersetzung wurde ein Polizist leicht verletzt, der Betrunkene musste in die Ausnüchterungszelle.

Symbolfoto: AK-Kurier

Altenkirchen. Die Begleitung des Karnevalsumzuges verlief aus polizeilicher Sicht störungsfrei und ohne besondere Vorkommnisse. Im Veranstaltungsraum wurde eine erhöhte polizeiliche Präsenz gewährleistet.

Im Zuge von Kontrollen nach dem Jugendschutzgesetz wurden insgesamt 31 Jugendliche kontrolliert, die Alkoholika zu sich nahmen oder am Rauchen waren. Dabei konnten insgesamt neun Verstöße festgestellt werden (vornehmlich wegen dem Besitz von hochprozentigem Alkohol). Bei drei Jugendlichen konnte zudem eine Vielzahl von harten Alkoholika sichergestellt werden.

Gegen 16.35 Uhr meldeten Zeugen, dass ein PKW Nissan mit stark überhöhter Geschwindigkeit durch die Bahnhofstraße in Altenkirchen gefahren sei. Der Fahrer sei augenscheinlich betrunken. Im Rahmen der späteren Kontrolle des Fahrzeugführers konnte erheblicher Alkoholgeruch festgestellt werden. Ein Alkoholtest ergab einen Atemalkohol-Wert von 1,72 Promille. Blutprobe im Krankenhaus Altenkirchen und Führerschein-Beschlagnahme waren die Folge.



Nach Mitteilung eines Zeugen, dass gegenüber dem Festplatz, Einfahrt Tiefgarage, eine Prügelei stattfindet, alarmierte die Polizei am Sonntag. Eine 22-jährige, offensichtlich betrunkene männliche Person war in aggressiver Form eine Gruppe von jungen Leuten angegangen. Der Mann hatte diese beschimpft und im Verlauf einem jungen Mann eine Kopfnuss verpasst. Der betrunkene Mann war zunächst geflüchtet, kam aber später zum Tatort zurück. Bei der Festnahme leistete er Widerstand. Ein Beamter wurde leicht verletzt, konnte aber weiter seinen Dienst verrichten. Dem Betrunkenen wurde eine Blutprobe entnommen und er wurde ins Gewahrsam eingeliefert. Maßnahmen: Blutprobenentnahme, Anzeige wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte und Körperverletzung.



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