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Nachricht vom 23.03.2017    

Appell: Das Recht zu leben wie jeder Mensch

"Es ist normal verschieden zu sein", so ein Slogan der Lebenshilfe im Landkreis Altenkirchen/ Ww., die damit auf die grundsätzliche Gleichwertigkeit und das Recht auf Gleichbehandlung jedes Menschen pocht. Der Appell der Lebenshilfe zum Welt-Down-Syndrom Tag warnt vor angestrebten Änderungen.

Kreis Altenkirchen. Zum von den Vereinten Nationen ausgerufenen Welt-Down-Syndrom-Tag (21. März) erhält dieser Aufruf zur Gleichberechtigung besondere Relevanz. Denn hier geht es sogar um das Lebensrecht aller Menschen. Denn: Wird das Down-Syndrom festgestellt, ist das Lebensrecht nicht selbstverständlich. Die Frage stellt sich nach dem "Warum"?

Viele Menschen mit Down-Syndrom führen nämlich ein ganz normales Lebens. Nur mit ein bisschen mehr Unterstützung, leben drei Menschen mit einem Down-Syndrom in einer Wohngemeinschaft im Landkreis Altenkirchen. Sie erledigen ihren Haushalt, gehen arbeiten, fahren in Urlaub und verbringen ihre Freizeit mit anderen Menschen – wie jeder andere auch. Blickt man in die freundlichen und lebensfrohen Gesichter dieser Personen und richtet den Blick gleichzeitig auf die Diskussionen der Gesetzgeber, kann man jüngsten Entwicklungen und Argumentationen nur mit Entsetzen und Entrüstung entgegnen.

Denn die Pränatal-Diagnostik ermöglicht heute schon eine "Auslese" der Föten, bei denen das Down-Syndrom festgestellt wurde. 90 Prozent der diagnostizierten Föten werden abgetrieben. Ob der "Praenatest" zur Kassenleistung und damit selbstverständliche Untersuchung im Rahmen der Schwangerschaftsvorsorge wird, diskutiert der gemeinsame Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen seit 2016. Mit welcher Folge? Frauen wird impliziert, dass sie kein Kind mit Down-Syndrom bekommen müssen, weil es "nicht normal", "unzumutbar" oder "nicht lebenswert" ist.



Erfahrungen und Begegnungen zeigen eindeutig anderes. Menschen mit Down-Syndrom gehören in die Mitte unserer Gesellschaft und nehmen schon jetzt und zunehmend daran teil. "Menschen mit Down-Syndrom bereichern die Vielfalt in unserer Gesellschaft und gehören selbstverständlich dazu. Keinesfalls darf ein Screening eingeführt werden, um ihre Geburt zu verhindern", erklärt Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe.

Die Lebenshilfe im Landkreis Altenkirchen teilt genau diese Auffassung und setzt sich dafür ein: Teilhabe statt Ausgrenzung, Selektion und Diskriminierung! "Wir erleben jeden Tag aufs Neue, dass Menschen mit Down-Syndrom - ob jung oder alt - eine Bereicherung darstellen. Ihnen das Recht auf Leben abzusprechen erinnert an die Diskussion über den Wert von Leben", so Rita Hartmann, Vorstandsvorsitzende der Lebenshilfe Altenkirchen.

Die Lebenshilfe unterstützt und berät werdende und junge Eltern von Kindern mit Down-Syndrom. Sie begleitet Menschen mit Down-Syndrom auf ihrem selbstbestimmten Lebensweg, um so zu leben wie jeder andere auch. Für Fragen steht bei der Lebenshilfe Sonja Flesch-Brinkmann (02681/98302115) zur Verfügung.


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