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Nachricht vom 30.04.2017    

Bündnis Unser Wasser wehrte sich erfolgreich vor Gericht

Bündnis Unser Wasser e. V. (BUW) kämpft schon seit geraumer Zeit für sauberes Trinkwasser, gegen Behördenschikanen und gegen Missbrauch bei der Anwendung der Trinkwasserverordnung. Diese Trinkwasserverordnung aus dem Jahr 2001 führte jetzt zum Verwaltungsgericht Koblenz, das zu Gunsten des BUW im März entschied. Die Kreisverwaltung will laut Pressemitteilung des BUW in Berufung gehen.

Private Brunnenbetrieber im AK-Land kämpfen für ihr Recht. Foto: pr

Friesenhagen. Das Bündnis Unser Wasser, Friesenhagen, Kreis Altenkirchen/Rheinland-Pfalz, ist ein eingetragener Verein, der dezentrale (private) Wasserversorgungen und Abwasserentsorgungen unterstützt. Dadurch soll das Leben in strukturschwachen Regionen, die nicht von öffentlichen Wassernetzen versorgt werden, ermöglicht und langfristig gesichert werden. Das Bündnis gibt es seit 2014 und etwa 75 Brunnenbetreiber sind Mitglieder.

Am 21.01.2016 wurden zahlreiche Mitglieder des BUW durch die Kreisverwaltung Altenkirchen per Bescheid aufgefordert, umfassende Wasseruntersuchungen durchführen zu lassen, die sachlich weitgehend unbegründet sind und erhebliche Zusatzkosten verursachen würden. Die geforderten Untersuchungen enthalten Parameter, deren Relevanz für die jeweiligen Versorgungen weder ansatzweise gegeben noch behördlicherseits nachgewiesen wären. Sieben Brunnenbetreiber wehrten sich, indem sie Widerspruch gegen die Bescheide einlegten. Der Kreisrechtsausschuss (KRA) lehnte sämtliche Widersprüche ab und entschied zugunsten der Kreisverwaltung. Nach Ansicht des BUW beweist der KRA beweist einmal mehr, dass erhebliche Zweifel an seiner Unabhängigkeit angebracht sind.

Der Vorsitzende des BUW, Stefan Sommerfeld, sah nun keine andere Möglichkeit als Klage einzureichen beim Verwaltungsgericht Koblenz, die am 15. März 2017 unter dem Aktenzeichen 2 K 1337/16.KO zu seinen Gunsten entschieden wurde. In diesem Verfahren trat der angeblich neutrale Vorsitzende des KRA als Vertreter der beklagten Kreisverwaltung auf und legt eine entsprechende Generalterminvollmacht vor.

Nachdem gerichtliche Vergleichsvorschläge allein an der unnachgiebigen Haltung der Kreisverwaltung und des Landesuntersuchungsamts scheiterten, entsprach das Gericht Sommerfelds Antrag vollständig und hob die angefochtenen Bescheide des Landkreises Altenkirchen vom 21.01.2016 auf.

Mit diesen Bescheiden hatte der Landkreis eine umfassende Untersuchung des Wassers stur nach den Anlagen 1 - 3 der Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2001) gefordert, ohne den Umfang und die Häufigkeit der Analysen, die bereits im Jahr 2014 vollständig durchgeführt wurden, den örtlichen Gegebenheiten individuell anzupassen. Damit ist unter anderem gegen das Bestimmtheitsgebot des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) verstoßen worden.

Der Landkreis Altenkirchen bleibt uneinsichtig und bemüht sich zur Zeit um die Zulassung eines Berufungsverfahrens gegen das ergangene Urteil beim Oberverwaltungsgericht Koblenz, obwohl auch die von alle Mitgliedsstaaten bis Oktober 2017 verbindlich umzusetzende Trinkwasserrichtlinie 2015/1787 der Europäischen Union vom 6. Oktober 2015 eindeutig aussagt: „Bei der Wahl der geeigneten Parameter für die Überwachung müssen die lokalen Gegebenheiten für jedes Wasserverteilungssystem berücksichtigt werden.“ Und weiter: “Die Einführung einer flexibleren Überwachungshäufigkeit … bietet die Möglichkeit, Kosten zu sparen, ohne dass dies der öffentlichen Gesundheit oder anderen Nutzeffekten abträglich wäre.” (Zitat)



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"Die Untersuchung irrelevanter Parameter (etwa Pestizid-Rückstände aus Weinbaugebieten) mag der Wertschöpfung von Laboren und staatlichen Stellen dienen, ist aber letztlich eine nutzlose Geldverschwendung zu Lasten der Brunnenbetreiber", schreibt Sommerfeld.

„Die Kosten für das von der Kreisverwaltung verlorene Verfahren werden der Staatskasse und damit dem Steuerzahler auferlegt. Vergleichbare Missbräuche bei der Anwendung der TrinkwVO 2001 kommen seit Jahrzehnten in ganz Deutschland vor. Wie lange noch sollen die Steuerzahler die Ignoranz, Rechtsbeugung von Behörden finanzieren, die uns Bürgern als Dienstleister verpflichtet wären und eigentlich jede Form von Bürgerengagement unterstützen müssten?“ fragt Sommerfeld in der Pressemitteilung.

Der dem BUW nahestehende Verein für sauberes Wasser (VfsW) aus Bayern, ein als gemeinnützig anerkannter, öffentlicher Wasserversorger, ist vergleichbaren Behördenschikanen ausgesetzt. Der VfsW hat jedoch bereits vor über zwei Jahren durch einen vereidigten, unabhängigen Sachverständigen nachweisen lassen, dass der Großteil der in den Anlagen 1 – 3 der TrinkwVO 2001 gelisteten physikalisch-chemischen Parameter für seine Trinkwasserversorgung völlig irrelevant sind, weil deren Untersuchung nicht die geringste Gesundheitsvorsorge darstellen würde. Auf eine überflüssige Analyse der betreffenden Stoffe wird deshalb seitdem erfolgreich verzichtet. Gleichwohl liefert der VfsW seit Jahrzehnten nachgewiesenermaßen Trinkwasser in bester Qualität. Alle sinnvollen Kontrollen werden regelmäßig durchgeführt, wobei die Anzahl relevanter Parameter sogar über den Forderungen der TrinkwVO 2001 liegt. (V.i.S.d.P. Stefan Sommerfeld, Bündnis unser Wasser e.V.)


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