Werbung

Nachricht vom 25.05.2017    

Ferienjobs: Ab wann müssen Steuern gezahlt werden

Schüler und Studenten stehen vor den Ferien, und die werden oft genutzt um Ferienjobs anzunehmen. Da wird Geld verdient um so manchen leeren Geldbeutel aufzufüllen. Steuern werden dabei auch fällig. Nun gibt es einen gemeinsamen Info-Aktionstag der Finanzämter in Rheinland-Pfalz und der Steuerberaterkammer.

Symbolfoto

Region. Für die meisten Schüler und Studenten sind die Sommerferien die schönste Zeit des Jahres. Viele nutzen die Zeit auch, um ihr erstes eigenes Geld zu verdienen oder ihr Taschengeld aufzubessern. „Schüler und Studenten müssen in der Regel Steuern auf den Lohn ihres Ferienjobs zahlen. In den meisten Fällen können sie sich jedoch die Steuer im nächsten Jahr durch die Abgabe einer Einkommensteuererklärung vom Finanzamt erstatten lassen. Letztendlich bleiben so die meisten Ferienjobs steuerfrei“, erklärte die rheinland-pfälzische Finanzministerin Doris Ahnen in einer Pressemitteilung.

Um Auskunft darüber zu geben, ob für den Ferienjob Lohnsteuer anfällt, diese vom Finanzamt wieder erstattet wird, ob der Ferienjob sich am Ende sogar auf das Kindergeld der Eltern auswirkt und vieles mehr, veranstaltet die Info-Hotline der Finanzämter einen Aktionstag.

Dieser findet am Donnerstag, 1. Juni, statt. Unter der Rufnummer 0261-20 179 279 stehen in der Zeit von 8 Uhr bis 17 Uhr Finanzbeamte für Fragen zur Verfügung. Ab 13 Uhr werden sie unterstützt von Steuerberaterin Waltraud Dell aus Nister, Mitglied der Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz.

Sobald Schüler oder Studenten mehr als 1.000 Euro im Monat verdienen, zahlen sie in der Steuerklasse I Lohnsteuer. Die einbehaltene Lohnsteuer wird nach Ablauf des Kalenderjahres vom Finanzamt wieder erstattet, wenn das gesamte Einkommen eine bestimmte Höhe nicht übersteigt und eine Steuererklärung abgegeben wurde.



AK-Kurier Newsletter: So sind Sie immer bestens informiert

Täglich um 20 Uhr kostenlos die aktuellsten Nachrichten, Veranstaltungen und Stellenangebote der Region bequem ins Postfach.

Beispiel:
Ein 18-jähriger Schüler arbeitet im Juli und August des Jahres 2017 und erhält monatlich 1.500 Euro brutto. Der Lohnsteuerabzug erfolgt nach Steuerklasse I. Der Arbeitgeber behält Lohn- und (ggf.) Kirchensteuer sowie Solidaritätszuschlag für zwei Monate in Höhe von 162,60 Euro ein. Bis zu einem Jahresarbeitslohn von 9.860 Euro (Grundfreibetrag 8.820 Euro, Arbeitnehmer-Pauschbetrag 1.000 Euro, Sonderausgaben-Pauschbetrag 36 Euro), fällt keine Einkommensteuer an. Die Lohn- und Kirchensteuer sowie der Solidaritätszuschlag wird in voller Höhe erstattet, soweit keine weiteren Einkünfte zu versteuern sind. Hierzu muss nach Ablauf des Kalenderjahrs 2017 beim Finanzamt eine Steuererklärung abgeben werden.

Grundsätzlich müssen Schüler und Studenten zu Beginn des Arbeitsverhältnisses dem Arbeitgeber Steueridentifikationsnummer und Geburtsdatum mitteilen. Dies benötigt der Arbeitgeber, um die individuellen Lohnsteuerabzugsmerkmale abzurufen und eventuell abzuziehende Lohnsteuer zu ermitteln.

Eine andere Regelung gilt bei Minijobs (maximal 450 Euro im Monat). Hier werden die Steuern und Sozialabgaben meist pauschal durch den Arbeitgeber bezahlt. Nähere Informationen erteilt die Minijobzentrale unter www.minijob-zentrale.de.


Feedback: Hinweise an die Redaktion

.: Neu bei Instagram :. => @kuriere_news



Aktuelle Artikel aus Region


Verkaufsoffener Sonntag in Altenkirchen: "Herbstfashion" lockt am 12. Oktober mit Modenschau, Livemusik und Kulinarik

ANZEIGE | Am Sonntag, 12. Oktober 2025, lädt der Aktionskreis Altenkirchen von 13 bis 18 Uhr zur jährlichen ...

Junges Ausnahmetalent Tom Kalender überrascht die DTM-Welt in Österreich

Tom Kalender, der jüngste Fahrer in der Geschichte der DTM, zeigt beim vorletzten Rennwochenende der ...

Wasserretter im Einsatz: DLRG Westerwald-Taunus stellt sich dem Rhein

Am 13. September 2025 fand die jährliche Bezirksübung des DLRG-Bezirks Westerwald-Taunus e.V. am Rhein ...

Triumph und Technik beim Landesentscheid 2025 in Rheinland-Pfalz

Beim Offenen Landesentscheid im Leistungspflügen in Rheinland-Pfalz zeigten die besten Pflüger ihr Können. ...

Aktualisiert: Unbefugte Personen sorgten für Unterbrechung der Zugstrecke zwischen Wissen und Au

Am 17. September 2025 kam es auf der Zugstrecke zwischen Wissen und Au zu einer unerwarteten Sperrung. ...

Raser in Kirchen gestoppt: Polizei zieht Verkehrssünder aus dem Verkehr

Am Abend des Dienstags (16. September 2025) fiel einer Polizeistreife in Kirchen ein Pkw auf, der deutlich ...

Weitere Artikel


Tag der Berufsorientierung an der Marion-Dönhoff-Realschule plus

„Abschluss – was dann?“ Auf diese spannende Frage fanden am 18. Mai an der Marion-Dönhoff-Realschule ...

Start in die Saison des Tennisclubs Horhausen

Den Start in die neue Spielsaison des Tennisclubs (TC) Horhausen begannen die Jugendlichen mit den ersten ...

Scheitert B 256 Ortsumgehung Willroth am Land?

MdB Erwin Rüddel wirft der Landesregierung in einer Pressemitteilung eklatantes Versagen vor und zitiert ...

Bauernverband begrüßt die Verlängerung Glyphosatzulassung

Die EU-Kommission kündigte an, das Unkrautvernichtungsmittel Glyphosat für die nächsten zehn Jahre zuzulassen. ...

Stiftung Kultur im Kreis AK erhält Original-Urkunde der Stadtrechte

Ob im Jahr 1314 in Altenkirchen mit der Verleihung der Stadtrechte mit Wasser und Brot gefeiert wurde, ...

Landjugendakademie Altenkirchen vertritt Rheinland-Pfalz

Die Evangelische Landjugendakademie ist für das Bundesland Rheinland-Pfalz als Bildungsträger im Netzwerk ...

Werbung