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Nachricht vom 17.06.2009    

Infos über Wege aus der Schuldenfalle

Vor dem Mehrgenerationenhaus "Mittendrin" in Altenkirchen informiert am Donnerstag, 18. Juni, die Schuldner- und Insolvenzberatung des Diakonischen Werkes über die Möglichkeiten eines Weges aus den Schulden.

Kreis Altenkirchen. Die Schuldner- und Insolvenzberatung des Diakonischen Werkes Altenkirchen nimmt an der Aktionswoche "10 Jahre Verbraucherinsolvenz - ein Weg aus den Schulden" teil. Die hiesigen Schuldner- und Insolvenzberater werden dazu am Donnerstag, 18. Juni, vor dem Mehrgenerationenhaus "Mittendrin" in der Altenkirchener Fußgängerzone einen Informationsstand zum Verbraucherinsolvenzverfahren einrichten. Die Berater stehen für Fragen zum Thema Schulden und Verbraucher-Insolvenzverfahren zur Verfügung und werden dort von 11 bis 13.30 Uhr auch viele schriftliche Informationen für Interessierte dabei haben.
Das vor zehn Jahren eingeführte Verbraucher-Insolvenzverfahren ist nach Auffassung der Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV) ein Erfolgsmodell. Anlässlich des Jubiläums stellt der Zusammenschluss aus sieben in der Schuldnerberatung aktiven Organisationen seine jährliche Aktionswoche unter das Motto "Zehn Jahre Verbrauchinsolvenz - ein Weg aus den Schulden". Bis zum 19. Juni informieren bundesweit Schuldnerberatungsstellen mit vielfältige Aktionen, wie überschuldete Menschen ihre finanziellen Schwierigkeiten lösen können.
Etwa 6,9 Millionen Menschen in Deutschland sind überschuldet. Durch Entlassungen, Kurzarbeit und Niedriglöhne im Zuge der Finanz- und Wirtschaftskrise ist damit zu rechnen, dass diese Zahl weiter ansteigt. Seit 1999 bietet das Verbraucher-Insolvenzverfahren überschuldeten Privatpersonen die Chance auf einen wirtschaftlichen Neubeginn. Wenn alle anderen Möglichkeiten gescheitert sind, eröffnet es den Betroffenen einen Weg aus der Schuldenfalle. Über 500.000 Menschen haben davon seither Gebrauch gemacht. Mit zusätzlichen Ressourcen bei der Schuldnerberatung und den Insolvenzgerichten könnten es sogar deutlich mehr sein. Dennoch zieht die AG SBV zum zehnjährigen Jubiläum eine positive Bilanz: Mit dem Verfahren wurde vom Gesetzgeber ein wichtiges Instrument für die Verbraucher geschaffen.
Im Verbraucherinsolvenzverfahren müssen die Schuldner ihr Vermögen und sechs Jahre lang das pfändbare Einkommen an einen vom Gericht bestellten Treuhänder abgeben. Die eingesammelten Beträge werden zunächst für die Verfahrenskosten verwendet und anschließend an die Gläubiger verteilt. Erfüllen die Schuldner die gesetzlich geregelten Verhaltenspflichten, erlangen sie nach sechs Jahren die Restschuldbefreiung. Die noch offenen Verbindlichkeiten werden ihnen erlassen.
Vor dem Verfahren müssen sich die Schuldner um eine außergerichtliche Einigung mit ihren Gläubigern bemühen. Hierbei benötigen sie professionelle und auf ihre Lebenssituation zugeschnittene Unterstützung. Kostenlose und qualifizierte Beratung bieten die Schuldner-Beratungsstellen der Städte, Landkreise, Wohlfahrtsverbände und Verbraucherzentralen. Schuldnerberatung stabilisiert die überschuldeten Menschen nicht nur wirtschaftlich, sondern auch psychisch und sozial und eröffnet ihnen neue Lebensperspektiven.
Weitere Informationen und Hintergrundmaterialien finden sich unter www.aktionswoche-schuldnerberatung.de und www.agsbv.de.


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