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Nachricht vom 07.08.2017    

Minderjährige Flüchtlinge: Land leistet Abschlagszahlung

Derzeit haben die Jugendämter in Rheinland-Pfalz für rund 2.900 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge die jugendhilferechtliche Zuständigkeit. Die Kosten für die Betreuung übernimmt das Land komplett. Die Kreise und kreisfreien Städte geben dafür ihre Rechnungen zur Prüfung ans Land und bekommen diese erstattet.

Rheinland-Pfalz. Derzeit stehen nach der tagesaktuellen Übersicht der Landesregierung noch Rechnungen in Höhe von rund 53 Millionen Euro an die Kommunen aus. Damit die Kommunen einen guten Teil ihres Geldes vorab und schnell erhalten hat Integrationsministerin Anne Spiegel nun angekündigt, dass es im August eine Abschlagszahlung in Höhe von rund 50 Prozent der ausstehenden Summe an die Kommunen geben wird.

„So ist sichergestellt, dass die Kommunen einen guten Teil ihres Geldes vorab und schnell erhalten. Die Kommunen engagieren sich in großem Maße im Bereich der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge und die Landesregierung steht ihnen dabei natürlich zur Seite. Das Land kommt selbstverständlich seiner Verpflichtung nach, den Jugendämtern die Ausgaben für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge zu erstatten", so Spiegel.



Ministerin Spiegel hat das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung gebeten, die neuen Abschlagszahlungen vorzubereiten. Das Verfahren ist vergleichbar mit der ersten Abschlagszahlung von März 2017, als die Kommunen bereits eine Abschlagszahlung von rund 40 Millionen Euro erhalten hatten. „Im ersten Halbjahr 2017 standen die Abrechnungen zum bundesweiten Altverfahren im Fokus. Diese Abrechnungen sind mittlerweile abgeschlossen. Daher sind wir zuversichtlich, bei der Kostenerstattung vom Land an die Kommunen zügig voranzukommen", sagte die Ministerin abschließend.


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