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Nachricht vom 20.08.2017    

IHK Altenkirchen informiert zur betrieblichen Altersversorgung

Die betriebliche Altersvorsorge wird immer beliebter und stellt mittlerweile einen wichtigen Baustein in der Lohnoptimierung dar, denn dadurch reduzieren sich die Lohnnebenkosten sowohl für Arbeitgeber, als auch für Arbeitnehmer.

Altenkirchen. Um Fachkräfte an das Unternehmen zu binden, kann kaum ein Unternehmen auf das Instrument der betrieblichen Altersversorgung verzichten. Bevor ein solches System rechtssicher installiert werden kann, müssen die Tragweite, Rechte und Pflichten bekannt sein.

Oftmals schätzen viele Arbeitgeber den tatsächlichen Handlungsbedarf falsch ein. Informieren Sie sich rechtzeitig, damit Versäumnisse mit negativen Konsequenzen für das Unternehmen abgewendet werden.

Der Referent René Stark, Berater für betriebliche Altersvorsorge, wird die Themen

-Rechte und Pflichten des Arbeitgebers gem. BetrVAG
-sichere Personalprozesse und damit Vermeidung von Liquiditätsabflüssen
-Betriebsrentenstärkungsgesetz
-eigene Firmenversorgungssysteme zur Mitarbeiterbindung vor dem Hintergrund
des zunehmenden Fachkräftemangels in Unternehmen am Donnerstag, 31. August, 18 Uhr bis 20 Uhr in der IHK-Regionalgeschäftsstelle Altenkirchen, Wiedstraße 9
tiefer beleuchten.



Im Anschluss an die Veranstaltung bietet sich die Möglichkeit zu vertiefenden Gesprächen und Diskussionen. Die Teilnehmerzahl ist allerdings begrenzt. Nehmen Sie Ihre Anmeldung ausschließlich online über www.ihk-koblenz.de unter 3790632 im Suchfeld vor. Fragen beantwortet Ihnen gerne Karin Schiemann unter Tel. 02681 87897-12 oder E-Mail: akgast@koblenz.ihk.de . Für IHK-Mitglieder ist diese Infoveranstaltung kostenlos.


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