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Nachricht vom 26.10.2017    

Feierliche Übergabe von Einbürgerungsurkunden

Der Erste Kreisbeigeordneter Konrad Schwan übergab am Mittwoch, 25. Oktober in einer kleinen Feierstunde im Altenkirchener Kreishaus Einbürgerungsurkunden an zehn ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger.

Freudige Gesichter bei der Einbürgerungsfeier in der Kreisverwaltung: die neuen deutschen Staatsbürger mit dem Ersten Kreisbeigeordneten Konrad Schwan (hinten, ganz links) und Verwaltungsmitarbeiter Michael Schmidt (hinten, 2. von links). Foto: Kreisverwaltung Altenkirchen

Altenkirchen. Die Betroffenen leben schon viele Jahre in Deutschland. Sie stammen aus sechs Nationen: der Türkei, Griechenland, Iran, Rumänien, Polen und dem Kosovo.
Mit der Übergabe der Urkunden wurde ihnen nun die deutsche Staatsangehörigkeit verliehen. Sie bildet den krönenden Abschluss eines meist langen Einbürgerungsverfahrens.

Der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit bringt für ausländische Mitbürger sowohl in rechtlicher Hinsicht als auch für die persönliche Lebensplanung weitreichende Veränderungen mit sich. Die Betreffenden erwerben mit der Einbürgerung eine Vielzahl von Rechten und Pflichten, die im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und in der Verfassung des Landes Rheinland-Pfalz verbrieft und ausschließlich deutschen Staatsangehörigen vorbehalten sind. Dazu gehört beispielsweise das Recht, zu wählen und gewählt zu werden oder das Recht auf Freizügigkeit innerhalb der Europäischen Union.



Kreisbeigeordneter Schwan hieß die neuen deutschen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger im Kreis Altenkirchen herzlich willkommen, auch stellvertretend für alle neuen Deutschen, die bereits in diesem Jahr Ihre Einbürgerung erlangt haben. Schwan rief die Männer und Frauen dazu auf, sich aktiv in die Gesellschaft einzubringen.

Aktuell wurden in diesem Jahr bereits 128 Personen auf Ihren Antrag hin eingebürgert und bis Dezember (2017) könnte diese Zahl womöglich noch auf bis zu 140 steigen.

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PM Kreisverwaltung Altenkirchen


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