Werbung

Nachricht vom 10.12.2017    

Bußgelderhöhung bei Behinderung von Einsatzfahrzeugen

Am 6. Oktober hatte der Bundesrat die 53. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften beschlossen. Diese trat am 19. Oktober, einen Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt, in Kraft und umfasste einige wesentliche Änderungen.

Foto: Polizei

Region. Da einige Themen im besonderen Fokus der Öffentlichkeit standen und auch nach wie vor stehen, wurden diese, wie beispielsweise die Themen "Rettungsgasse" oder "Handynutzung", medial ausgiebig begleitet und hierdurch der Allgemeinheit nachdrücklich ins Bewusstsein gerufen. Insbesondere in Bezug auf die Problematik Rettungsgasse wurde über die drastischen Bußgelderhöhungen, einhergehend mit dem Punkteeintrag im Fahreignungsregister des Kraftfahrtbundesamtes und dem gegebenenfalls als Nebenfolge möglichen einmonatigen Fahrverbot, informiert und es konnte ein großer Teil der Verkehrsteilnehmer sensibilisiert werden.

Dass der Gesetzgeber aber parallel zu dem Thema Rettungsgasse auch die Bußgeldregelsätze bei Nichtbeachtung des Wegerechtes von Einsatzfahrzeugen nach Paragraph 38 Absatz 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO) erhöht hat, ist weniger bekannt.

Wer also nunmehr einem Einsatzfahrzeug, welches aufgrund einer besonderen Einsatzlage einen Einsatzort schnellstmöglich erreichen muss und blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn verwendet, nicht sofort freie Bahn schafft, wird gegebenenfalls erfahren, dass ein solches Fehlverhalten im Falle einer Sanktion nicht mehr nur ein Verwarnungsgeld in Höhe von 20 Euro nach sich zieht.

Da das Nichtschaffen einer freien Bahn regelmäßig auch eine Behinderung des Einsatzfahrzeugs bedeutet und kein Wertungswiderspruch resultieren sollte, wurden durch den Gesetzgeber die Regelbußgelder in direkter Anlehnung an die Erhöhungen bezüglich der Rettungsgasse angepasst und belaufen sich nunmehr auf 240 Euro, führen ebenfalls zu einem Eintrag von zwei Punkten in Fahreignungsregister und einem einmonatigen Fahrverbot. Kommt es zudem zu einer Gefährdung erhöht sich das zu erwartende Bußgeld auf 280 Euro, bei einer Schädigung sogar auf 320 Euro.



Da blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn nur unter eng definierten Voraussetzungen, beispielsweise um Menschenleben zu retten oder eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, verwendet werden darf, sollte es im Interesse aller Verkehrsteilnehmer sein, den Einsatzkräften ein schnelles Erreichen eines Einsatzortes zu ermöglichen. Dies setzt aber voraus, dass man das Verkehrsgeschehen in ausreichendem Umfang wahrnimmt und nicht unnötig abgelenkt wird.

Hierzu definiert beispielsweise Paragraph 23 Absatz 1 StVO als Verhaltensvorschrift, dass ein Fahrzeugführer dafür verantwortlich ist, dass seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden.

Denken Sie daher im Sinne der Verkehrssicherheit daran, dass ein jeder in eine Situation kommen kann, in welcher man schnellstmögliche Hilfe benötigt. Daher der Appell Ihrer Polizei: Sorgen Sie dafür, dass Sie für freie Sicht haben, lassen Sie sich nicht ablenken und machen Sie die Musik nicht zu laut. Nur so können Sie Augen und Ohren offenhalten und frühzeitig eine "Freie Bahn schaffen".


Feedback: Hinweise an die Redaktion

AK-Kurier Newsletter: Immer bestens informiert

Täglich um 20 Uhr kostenlos die aktuellsten Nachrichten, Veranstaltungen und Stellenangebote der Region bequem ins Postfach.



Aktuelle Artikel aus Region


Bänderriss stört Senioren-Sprinter Friedhelm Adorf bei der Saisonvorbereitung

Diesen Einstieg in die Vorbereitung für die neue Saison hat sich Senioren-Top-Leichtathlet Friedhelm ...

70 Auftritte, 5.000 Kilometer: Ein Rückblick auf die Karnevalssession der Gulaschkapell

Die Gulaschkapell kann auf eine eindrucksvolle Karnevalssession 2025/2026 zurückblicken. Mit fast 70 ...

Michael Rüttger als stellvertretender Schiedsmann für den Bezirk Altenkirchen eingeführt

In der Region Altenkirchen gibt es eine neue Personalie im Bereich der Streitschlichtung. Michael Rüttger, ...

Gemeinsam stark: Der "Bunte Kreis Siegen" als Leuchtturm für Familien mit kranken Kindern

Der "Bunte Kreis" an der DRK-Kinderklinik Siegen unterstützt seit vielen Jahren Familien mit schwer oder ...

Zwischen Jubelsturm und Krimi-Frust: Gemischte Bilanz für die SSV-Handballer aus Wissen

Die Mannschaften des SSV 95 Wissen präsentierten sich in ihren jüngsten Partien als kampfstarke Einheiten, ...

Ist das noch|schon mein Land?: Diskussionsveranstaltung imkulturWERKwissen

Die Schriftstellervereinigung PEN Berlin lädt im Rahmen ihrer landesweiten Gesprächsreihe über Heimat ...

Weitere Artikel


Winterwitterung sorgte für zahlreiche Einsätze

Romantisch schön präsentiert sich der Winter mit viel Schnee im Kreis Altenkirchen. Die Schattenseiten ...

Adventliche Seniorenfeier in Pleckhausen begeisterte

Die Pleckhausener Seniorinnen und Senioren waren vom adventlichen Nachmittag im Dorfgemeinschaftshaus ...

Ehrung der ältesten Senioren in Pleckhausen

Bei der adventlichen Seniorenfeier in Pleckhausen am Samstag, 8. Dezember wurden ältesten anwesenden ...

Die besten Vorleser/innen der Glück auf!-Schule Horhausen

Die Glück auf!-Schule in Horhausen hat sich der Leseförderung verschrieben. Eine Schulbücherei und Leseecken ...

Land fördert Dorferneuerung in Selbach/Sieg mit 61.300 Euro

In Selbach soll ein Dorfplatz entstehen, dazu ist die ehemalige Gaststätte bereits abgerissen worden. ...

Seit 40 Jahren solide Feuerwehr-Ausbildung im Landkreis

Die Feuerwehr-Kreisausbildung des Landkreises Altenkirchen blickt in diesem Jahr auf ihr 40-jähriges ...

Werbung