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Nachricht vom 20.12.2017    

Energietipp: Neubau aus Holz oder Stein?

Die Qual der Wahl fängt spätestens beim Baumaterial für einen geplanten Neubau an. Grundsätzlich kann der notwendige Wärmeschutz sowohl bei Holzständerbauweise als auch bei Massivbauweise erreicht werden. Die häufigste Wandkonstruktion ist die massive Mauer.

Symbolfoto

Region. Sie wird entweder aus hoch wärmedämmenden Steinen errichtet oder aus etwas dünneren Steinen mit einer zusätzlichen Dämmschicht.Bei beiden Massivbauweisen entstehen Wanddicken von 40 bis 50 Zentimetern. Da die Dämmschicht bei der Holzständerbauweise hauptsächlich innerhalb der tragenden Konstruktion liegt, kann hier mit geringeren Wandstärken gebaut werden. Das ist vorteilhaft, wenn das Grundstück klein ist. In den Baukosten pro Quadratmeter unterscheiden sich Massivbau und Holzbau bei Fertighäusern jedoch nur wenig.

Massive Wände schützen besser vor Schall. Vorteile der Holzständerbauweise sind die meist kürzere Bauzeit und der geringere Feuchtigkeitseintrag während der Bauphase. Außerdem kann eine standardisierte Qualitätssicherung bei den vorgefertigten Bauteilen von Vorteil sein, vorausgesetzt es gibt eine güteüberwachte Fertigung. Beim Massivhaus sind die Gestaltungsmöglichkeiten etwas größer, vor allem wenn man mit einem freien Architekten baut. Eine Bauüberwachung ist hier in allen Bauphasen gut möglich und empfehlenswert.

Egal ob Massivbau oder Holzständerbauweise – entscheidend für die Höhe der Heizkosten in den folgenden Jahrzehnten ist der energetische Standard, der möglichst frühzeitig festgelegt werden sollte. Da man mit einem neuen Haus Fakten für die nächsten Jahrzehnte schafft, sollte in Betracht gezogen werden über die Mindestanforderungen der Energieeinsparverordnung hinaus zu gehen. Außerdem sollte Wert auf ein Konzept für die Luftdichtheit der Gebäudehülle und die Reduzierung der Wärmebrücken gelegt werden.




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Die Beratungsgespräche sind kostenlos. Die nächsten Sprechstunden der Energieberater finden wie folgt statt:
In Betzdorf am Mittwoch, 3. Januar 2018 von 11 bis 16.15 Uhr im Rathaus, Hellerstraße 2. Voranmeldung bitte unter Telefon 02741-291-900 (Bürgerbüro).
In Altenkirchen am Donnerstag, 25. Januar 2018 von 8.30 bis 16.45 Uhr in der Verbandsgemeindeverwaltung Zimmer E12, Rathausstraße 13. Voranmeldung unter 02681/850.


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