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Nachricht vom 22.02.2018    

Landfrauen Bezirk Altenkirchen informierten über Vollmacht

Auf Einladung der Landfrauen Frischer Wind e.V. Bezirk Altenkirchen referierte Dr. Holger Ließfeld über Vollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung. Im gemütlichen Ambiente des Hähnershofes in Obererbach ging es um das wichtige Thema: Was geschieht, wenn man selbst nicht mehr in der Lage ist, Entscheidungen zu treffen.

Dr. Ließfeld sprach bei den Landfrauen Bezirk Altenkirchen über Betreuung und Vollmachten. Foto: Privat

Altenkirchen. Anschaulich und mit vielen Beispielen aus der Praxis erläuterte Dr. Ließfeld, Geschäftsführer des Betreuungsvereins der AWO Altenkirchen e.V., die Voraussetzungen einer Vollmacht.

„Das wichtigste ist, dass man der Person, der man die Vollmacht geben möchte, absolut vertraut“, betonte er. „Wenn man auch nur geringste Zweifel hat, soll man die Finger davon lassen.“ Immerhin gibt sich der Vollmachtgeber völlig in die Hand des Vollmachtnehmers. Auf mehrere Fragen aus der Runde erklärte er, dass man als Vollmachtgeber jedoch völlig frei ist, wie man die Vollmacht ausgestalten möchte. Man kann sie allumfassend geben, kann sie aber auch einschränken auf Teilbereiche, z.B. nur geschäftliche Angelegenheiten.



Wichtig war Dr. Ließfeld darauf hinzuweisen, dass Ehegatten nicht automatisch für den anderen Ehegatten entscheiden dürfen. Auch hier bedarf es einer Vollmacht oder Verfügung. Banken und Sparkassen haben ein eigenes Formular für solche Fälle.

Nach zwei Stunden, die wie im Flug vergangen waren, bedankte sich Bärbel Schneider, Vorsitzende der Landfrauen des Bezirkes Altenkirchen, für die rege Diskussion und mit einem kleinen Präsent bei Dr. Ließfeld.


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