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Nachricht vom 26.02.2018    

Saubere Luft trotz Öfen und Kamine

Seit 1. Januar gelten strengere Feinstaub-Grenzwerte für Kamine und Kachelöfen.
Verbraucher, die ihre vier Wände mit einem Kachelofen oder einem Kamin beheizen, müssen seit dem 1. Januar 2018 strengere Auflagen für den Betrieb ihrer Feuerstätte beachten.

Foto: Helga Wienand-Schmidt

Kreis Altenkirchen. Die wichtigsten Informationen auf einen Blick: Alte Öfen geben neben wohliger Wärme, auch eine erhebliche Menge Feinstaub ab. So erzeugt ein Kaminfeuer in einer Stunde etwa genauso viel Feinstaub, wie ein Dieselfahrzeug bei einer 100 Kilometer langen Fahrt.

Neue Feuerstätten verbrennen effizienter als alte Öfen. Somit sparen sie Brennholz und produzieren weniger Feinstaub. Der Gesetzgeber reagierte, indem er die Feinstaub-Grenzwerte herabsetzte und festlegte, dass ab dem 1. Januar 2018 Öfen, die vor 1985 eingebaut wurden, mit Feinstaubfiltern nachgerüstet oder komplett ausgetauscht werden müssen. Außerdem können Gemeinden und Kommunen je nach Luftqualität Betriebsverbote für Feuerstätten aussprechen, wie es z. B. in Stuttgart bei Feinstaubalarm passiert.

Jeder Verbraucher kann selbst auf die Feinstaub-Emission Einfluss nehmen, indem er
• gut abgelagertes, trockenes Brennholz verwendet
• geeignete Anzünder verwendet
• keinen Müll verbrennt
• eine geeignete Feuerstätte zum Heizen nutzt
• auf sehr hohe Raumtemperaturen verzichtet
• Feuerstätten für Holzpellets wählt, diese haben weniger Feinstaubemissionen, statt solche mit Brennholz.




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Mit Brennholz zu heizen, ist häufig teurer als gedacht. Der Brennstoff ist zwar meist preiswerter als Erdgas oder Heizöl, aber Kamine und Öfen haben oft höhere Wärmeverluste, da sie den Brennstoff schlechter ausnutzen. Inwiefern es sich lohnt, eine Holzfeuerstätte an das zentrale Heizungsnetz anzuschließen, beantworten die Energieberater der Verbraucherzentrale und geben darüber hinaus Tipps zum Thema Energiesparen. Damit die Gespräche ungestört und ohne lange Wartezeit erfolgen können, ist eine telefonische Terminvereinbarung erforderlich.

Die Beratungsgespräche sind kostenlos. Die nächsten Sprechstunden der Energieberater finden wie folgt statt:
In Betzdorf am Mittwoch, 7. März, von 11 bis 16.15 Uhr im Rathaus, Hellerstraße 2. Voranmeldung bitte unter Telefon 02741-291-900 (Bürgerbüro).
In Altenkirchen am Donnerstag, den 22. März von 8.30 – 16.45 Uhr in der Verbandsgemeindeverwaltung Zimmer E12, Rathausstraße 13. Voranmeldung unter 02681/850.


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