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Nachricht vom 06.03.2018    

Haben Frauen auf dem Land wirklich ein Wahlrecht?

„Politik ist eine viel zu ernste Sache, als dass man sie allein den Männern überlassen könnte!“ Mit diesem Zitat der SPD-Politikerin Käte Strobels (1907 - 1996) appelliert der Landfrauenverband Rheinland-Nassau anlässlich des Internationalen Frauentages am 8. März an die Frauen im ländlichen Raum, sich stärker einzumischen.

Foto: Landfrauenverband Rheinland-Nassau

Region. Deutschland kann in diesem Jahr auf ein wahrhaft historisches Ereignis zurückblicken: Seit 100 Jahren gibt es hierzulande das Frauenwahlrecht, die Möglichkeit für Frauen in im gleichen Umfang und mit denselben Rechten wie Männer an politischen Abstimmungen und Wahlen zu öffentlichen Körperschaften aktiv und passiv teilzunehmen.

Mehr Frauen in der Bundesregierung
„Wie sehr dieses schwer erkämpfte Recht die Welt verändert und die Realität beeinflusst hat, zeigt ein Blick auf die Zusammensetzung der neuen Bundesregierung“, schreibt der Landfrauenverband Rheinland-Nassau in einer aktuellen Pressemitteilung zum Internationalen Frauentag am 8. März. „Dem Abbild der Bevölkerung entsprechend liegen die Geschicke des Landes sowohl in männlicher wie in weiblicher Hand. So freuen wir uns über die starken Frauen aus dem Südwesten unserer Republik und wünschen ihnen eine glückliche Hand und Geschick beim Tragen ihrer Verantwortung für die Menschen unseres Landes!“
Der Landfrauenverband Rheinland-Nassau begrüßt dieses Teilen der Macht außerordentlich. Schließlich zeigten doch alle wissenschaftlichen Untersuchungen, dass Teams umso erfolgreicher sind, je heterogener sie zusammengesetzt sind.

Politik wird unglaubwürdig
Gleichwohl gehen die Landfrauen in der Mitteilung weiter. Allein mit dem politischen Wahlrecht sei es nicht getan. Sie haben einen Fragenkatalog formuliert: „Haben die Frauen auf dem Land wirklich ein Wahlrecht?“ heißt es da, „wenn sie menschliches Leben gebären wollen und keine fachgerechte medizinische Hilfe in vertretbarer Entfernung zur Verfügung steht? Wenn Hebammen werdenden Müttern hilfreich zur Seite stehen möchten, doch diese Tätigkeit für sie existenzgefährdend sein kann? Wenn das Recht auf freie Arztwahl ausgehöhlt ist, weil kein Arzt in zumutbarer Reichweite zur Verfügung steht? Wenn sie Verantwortung für Kinder, Familie und Pflegeangehörige tragen und deshalb die eigene existenzsichernde berufliche Tätigkeit nicht möglich ist?“ Politik, die den starken demographischen Wandel in ländlichen Regionen beklagt ohne die erwähnten Umstände ernsthaft verbessern zu wollen oder die sie sogar selbst verursacht hat, sei unglaubwürdig, so die Analyse der Landfrauen. Das gelte auch für weitere Fragen. Denn Frauen hätten eben auch dann kein echtes Wahlrecht, wenn der durchschnittliche Stundenlohn der Frauen auf dem Land über 30 Prozent geringer sei als der Lohn der Männer, weil das Arbeitsplatzangebot gering und Pendeln kaum möglich sei, oder wenn dadurch bedingt keine existenzsichernde Rente zu erwarten sei und die drohende weibliche Altersarmut wenig Wahlmöglichkeiten biete.



„Der Landfrauenverband Rheinland-Nassau fordert die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse in allen Regionen unseres Landes, wie es im deutschen Grundgesetz als Ziel festgeschrieben ist. Wir appellieren, das Frauenwahlrecht nicht als Selbstverständlichkeit hinzunehmen, sondern sich aktiv an der Gestaltung unserer Zukunft zu beteiligen. Die Kommunalwahlen im kommenden Jahr bieten dazu die Gelegenheit“, so der Appell des Verbandes. (PM)


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