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Nachricht vom 11.09.2009    

Bundesjustizministerin zu Gast in Betzdorf

Das gerade mal elf Tage alte Patientenverfügungsgesetz stand im Mittelpunkt einer Veranstaltung, zu der die Betreuungsvereine im Kreis Altenkirchen Bundesjustizministerin Brigitte Zypries eingeladen hatte. Die Betzdorfer Stadthalle war gut gefüllt und die Ministerin nahm sich Zeit für viele Detailfragen.

Betzdorf. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries war auf Einladung der Betreuungsvereine der Arbeiterwohlfahrt (Awo) im Kreis Altenkirchen gekommen, um dass gerade mal elf Tage alte Patientenverfügungsgesetz zu erläutern. Die Betzdorfer Stadthalle war am Freitag gut gefüllt, nicht nur mit Awo-Mitgliedern. Das Patientenverfügungsgesetz – längst überfällig – bewegt viele Menschen, nicht nur Krebskranke oder alte Menschen in der letzten Lebensphase. Wer da an Wahlkampfhilfe für MdB Sabine Bätzing glaubte, lag sicher nicht ganz falsch. Bätzing, im Vorstand der Awo, erläuterte den Weg und die Vorgeschichte des jetzt verabschiedeten Gesetzes. „Es beseitigt die Unsicherheiten, die es gab“, war sich die Abgeordnete sicher. Es habe fraktionsübergreifende Initiativen und eine sachliche Diskussion im Bundestag gegeben, um das Gesetzt auf den Weg zu bringen.
Brigitte Zypries gelang es, die Zuhörer in ihrem Vortrag mit den wichtigsten Fakten vertraut zu machen. Dabei ging sie auf die Besonderheiten des deutschen Rechts ein, denn jeden Patientenverfügung ist ohne Vorsorgevollmacht de Facto wertlos. Nur wenn es eine Vorsorgevollmacht gibt und der Bevollmächtigte die Patientenverfügung kennt, und einem behandelnden Arzt vorlegen kann, ist dieser Arzt an den Willen des Patienten gebunden.
Der Eid verlange von den Ärzten, Leben zu retten, aber ohne die Einwilligung eines Patienten dürften sie auch keine Eingriffe vornehmen. Es sei denn, es gebe Notfälle und der Patient könne weder zustimmen noch ablehnen. Mit dem neuen Gesetz gebe es mehr Sicherheit für die Patienten und die Ärzte.
„Niemand kann von ihnen verlangen, dass sie eine Patientenverfügung machen müssen, es ist rein freiwillig“ , machte Zypries deutlich. Sie stellte den Leitfaden des Justizministeriums vor und warb dafür, sich mit dem Thema zu beschäftigen. „Das muss sorgfältig bearbeitet werden, und eine einmal definierte Patientenverfügung sollte alle zwei Jahre erneuert werden“, sagte die Justizministerin.
Im Publikum gab es zahlreiche Fragen zu Details. So auch, ob Patienten mit psychiatrischen Erkrankungen per Patientenverfügung eine Behandlung ablehnen können.
Dr. Michael Frank, Vizepräsident der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz, empfahl ein ausführliches Gespräch mit einem Arzt des Vertrauens, bevor eine Patientenverfügung unterzeichnet wird. Karl Heinz Zander, Geschäftsführer des Vormundschaftsgerichtstages, zeigte sich zufrieden mit dem Gesetz. Jetzt bleibe es abzuwarten, wie das Gesetz in der Realität umgesetzt werde. Er wünschte sich in den gesetzlichen Reglungen auch eine Qualitätsfestschreibung für die Betreuer, die von Amts wegen eingesetzt werden.
Peter Gilmer, Geschäftsführer der Landesarbeitsgemeinschaft für Betreuungsangelegenheiten in Rheinland-Pfalz, sollte als Moderator der Diskussionsrunde fungieren. In einer Stellungnahme sprach er von der Riesenleistung der Regierung. „Das Patientenverfügungsgesetz war das Beste, was in dieser Legislaturperiode verabschiedet wurde“, sagte Gilmer. Sein Vorschlag, die Daten der Patientenverfügung auf einer Chipkarte unterzubringen, stieß bei Zypries auf wenig Gegenliebe. (hw)
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Bundesjustizministerin Brigitte Zypries stellte in der Betzdorfer Stadthalle das neue Patientenverfügungsgesetz vor. Fotos: Helga Wienand


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