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Nachricht vom 16.03.2018    

Geldbuße für Verweigerung des Handschlags

Das Disziplinarverfahren gegen einen Polizeibeamten wegen Handschlags-Verweigerung gegenüber Kolleginnen ist mit einer Geldbuße abgeschlossen. Nach Bekanntwerden des Vorfalls bei einer Beförderungsfeier im vergangen Jahr wurde gegen den Betroffenen ein Disziplinarverfahren eingeleitet.

Symbolfoto

Koblenz. In diesem Zusammenhang wurde auch geprüft, ob das Verhalten des Beamten mit Blick auf die erforderliche Verfassungstreue und charakterliche Eignung eine Entfernung aus dem Polizeidienst hätte rechtfertigen können.

Da der Lebenszeitbeamte bislang weder straf- noch disziplinarrechtlich vorbelastet war, wäre eine Entlassung juristisch nur zu begründen gewesen, wenn der Beamte an seiner bisherigen Haltung festgehalten und dadurch seine ablehnende Haltung zur freiheitlich demokratischen Grundordnung manifestiert hätte.

Vor diesem Hintergrund hat das Polizeipräsidium Koblenz dem betroffenen Beamten eine Erklärung vorgelegt, aus der hervorgeht, dass er die Prinzipien der freiheitlich demokratischen Grundordnung bejaht, sich zu dieser bekennt und dafür eintritt. Dies umfasst ausdrücklich auch, dass er als Polizeibeamter und somit auch als Repräsentant der rheinland-pfälzischen Polizei Frauen ohne Ausnahme und ohne Vorbehalte als gleichberechtigt ansieht und in dieser Rolle zukünftig allen Frauen als Zeichen der Achtung und in Anerkennung ihrer Gleichberechtigung einen Handschlag nicht verweigern wird.



Bei einem Verstoß gegen seine Dienst - und Treuepflichten hat er mit der Entfernung aus dem Dienst zu rechnen. Der Beamte hat diese Erklärung zwischenzeitlich unterzeichnet. Das Disziplinarverfahren wurde gegen den betroffenen Beamten mit einer Geldbuße abgeschlossen.


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