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Nachricht vom 21.04.2018    

Wahrscheinlich Aspisviper in Hachenburg gesichtet

Die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises informiert per Pressemitteilung über die wahrscheinliche Sichtung einer Aspisviper in Hachenburg. Zwar komme diese giftige Schlangenart, die offensichtlich durchaus mit einer Kreuzotter verwechselt werden kann, in Deutschland eigentlich nur im Schwarzwald vor. Die Beschreibung lasse jedoch auf eine Aspisviper schließen. Dabei gibt es keinen Grund zur Panik: Die Kreisverwaltung gibt Hinweise zum Verhalten bei einer Schlangensichtung.

Montabaur/Hachenburg. Der Kreisverwaltung in Montabaur wurde die Sichtung einer kleinen Schlange gemeldet, die sich am Burggarten in Hachenburg aufhielt. Es konnte zwar kein Foto gemacht werden, aber der Beobachter ist sich ziemlich sicher, dass es sich bei dem etwa 30 Zentimeter langen Reptil um eine Aspisviper handelt. „Die Begegnung mit einer Schlange in freier Wildbahn ist immer ein Glücksfall und niemals ein Grund zur Panik“, betont Dr. Helmut Stadtfeld, Umweltdezernent des Westerwaldkreises. „Das Vorkommen einer Aspisviper in der heimischen Natur wäre allerdings ungewöhnlich, da das Verbreitungsgebiet der streng geschützten Art zwar weite Teile von Spanien, Italien und Frankreich umfasst, in Deutschland aber nur den Südschwarzwald. Die Schlange könnte auch aus einer Terrarienhaltung stammen.“

Die Aspisviper ist neben der Kreuzotter die einzige in Deutschland natürlicherweise vorkommende Giftschlangenart. Beide Arten werden maximal 90 Zentimeter lang und sind schwer zu unterscheiden. Die Giftwirkung dieser Schlangenarten ist keinesfalls mit der von exotischen Giftschlangen wie der Schwarzen Mamba oder der Königskobra zu vergleichen, aufgrund ihres Bisses kann es gleichwohl zu schmerzhaften Symptomen wie bei einem Wespenstich kommen. In äußerst seltenen Fällen kann es zu allergischen Reaktionen kommen.




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Dennoch, so Stadtfeld, sollte man auch europäische Giftschlangen keinesfalls anfassen, wenn man denn überhaupt so nahe herankommt. Schlangen sind gegenüber leichten Erschütterungen des Erdbodens sehr sensibel und ziehen sich normalerweise zurück, wenn sich ein Mensch nähert. Das Einfangen oder Töten der Tiere ist aufgrund des Naturschutzrechts streng verboten. Nicht verboten ist es dagegen, eine Schlange aus respektvoller Entfernung zu fotografieren. Helmut Stadtfeld wörtlich: „Die Kreisverwaltung ist zwar kein zoologisches Spezialinstitut, hilft aber nach Möglichkeit bei der Artbestimmung gerne weiter.“ (PM)


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