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Nachricht vom 16.05.2018    

PKW-Fahrer ließ tote Wildschweine auf der Fahrbahn liegen

Drei tote Wildschweine ließ ein PKW-Fahrer auf der Landesstraße L 280 zwischen Alsdorf und Schutzbach liegen, nachdem er mit seinem PKW mit den Tieren kollidiert war. Erst über eine Stunde später meldete er sich bei der Polizei, die ihrerseits ausdrücklich darauf hinweist, dass Wildunfälle unverzüglich anzuzeigen sind.

Betzdorf/Alsdorf. Aus gegebenem Anlass weist die Polizei darauf hin, dass Wildunfälle unverzüglich anzuzeigen sind, damit Gefahren für den Straßenverkehr oder unnötige Leidenszeiten für das beteiligte Wildtier vermieden werden können.

Aktueller Grund für den Hinweis ist ein Vorfall am Dienstagabend (15. Mai): Ein 55-jähriger Pkw-Fahrer befuhr laut Mitteilung der Polizei die Landesstraße L 280 von Alsdorf in Richtung Schutzbach. Ein Familienverband Schwarzwild querte dabei die Fahrbahn, wobei der PKW die Bache und zwei Frischlinge erfasste. Durch die Kollision mit dem PKW wurden die Tiere getötet und auf die Gegenfahrbahn geschleudert. Der Fahrer des Unfall-PKWs setzte seine Fahrt jedoch fort, ohne die Unfallstelle abzusichern beziehungsweise die Hindernisse von der Fahrbahn zu räumen und seinen Anzeigepflichten nach dem Landesjagdgesetz nachzukommen. An der Unfallstelle wurde das Kennzeichen des beteiligten Fahrzeuges aufgefunden.




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Erst über eine Stunde nach dem Fund der Tiere erschien der Unfallbeteiligte bei der Polizei in der Absicht, den Verkehrsunfall anzuzeigen. Gegen den 55-Jährigen wurde ein Strafverfahren wegen Straßenverkehrsgefährdung durch Unterlassen sowie wegen des Verstoßes gegen das Landesjagdgesetz eingeleitet. (PM)


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