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Nachricht vom 07.10.2009    

Vortrag zu den Zuständigkeiten im Gesundheitssystem

"Hilfe! - Wer ist für mich zuständig" - unter diesem Thema steht ein Vortrag am Mittwoch, 28. Oktober, ab 19.30 Uhr im Kuppelsaal der Verbandsgemeinde in Wissen. Sven Lichtenthäler von der AOK Altenkirchen kommt auf Einladung des Hilfsdienstes für Behinderte und ihre Angehörigen (HIBA) im Kreis Altenkirchen und wird über die Veränderungen und Zuständigkeiten im Gesundheitssystem informieren.

Wissen. Ein Vortragsabend des Hilfsdienstes für Behinderte und ihre Angehörigen im Kreis Altenkirchen (HIBA) findet am Mittwoch, den 28. Oktober, ab 19.30 Uhr im Kuppelsaal der Verbandsgemeinde Wissen statt. Für alle, die ihre zuständigen Ansprechpartner im Gesundheitssystem suchen. Referent ist Sven Lichtenthäler von der AOK-Servicestelle Altenkirchen. Viele Menschen machen leidvolle Erfahrungen, wenn ihr Alltag durch chronische Erkrankungen und/oder Behinderungen verändert und eingeschränkt wird. Verständnis für diese schwierigen Lebenssituationen zu finden ist einfach. Schwieriger ist es jedoch für die Betroffenen und Angehörigen, die richtigen Stellen im System der staatlich garantierten Hilfen zu finden, die konkrete Unterstützung bieten. Immer wieder verzögern Differenzen zwischen Behörden und Institutionen den dringend notwendigen Beginn von Hilfen. Dem Gemeinwesen darauf hin pauschal vorzuwerfen, es interessiere sich nicht für die Not seiner Bürger und wolle „teure“ Hilfen hinauszögern, trifft die Situation nicht. Schon zum 1. Juli 2001 hat der Bundesgesetzgeber im Sozialgesetzbuch (SGB) IX über die „Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen“ eine Regelung zur Klärung von Zuständigkeiten eingeführt. Dort ist geregelt, dass auf einen Antrag oder auch die Kenntnis einer Notlage spätestens nach drei bis acht Wochen die Aufnahme der passenden Hilfen folgen muss. Diese Fristen richten sich danach, ob zu den notwendigen Feststellungen ein Gutachten notwendig ist oder ob die Institution, bei der der Antrag gestellt wurde, eine andere Institution für zuständig hält. Inhalt des Abends ist daher, sich darüber auszutauschen, wie diese positiven gesetzlichen Regelungen im Alltag umgesetzt und mit „Leben“ gefüllt werden können.Als Referent wird Sven Lichtenthäler, Mitarbeiter der AOK-Servicestelle in Altenkirchen umfassend informieren. Lichtenthäler begleitet und unterstützt die Informationsabende des Hiba. schon seit deren Beginn als fachkundiger und engagierter Ansprechpartner. Der Eintritt ist frei. Menschen mit Behinderungen, die zur Teilnahme an diesem Abend Hilfen im Sinne der Barrierefreiheit benötigen, können sich vorher in der Geschäftsstelle des Hiba unter Telefon: 0 27 42 / 49 67 oder per E-Mail unter hiba@hibaev-ak.de anmelden. Weitere aktuelle Informationen zu den Angeboten und Veranstaltungen des HIBA e.V. gibt es auf der Website unter www.HIBAeV-AK.de.


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