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Nachricht vom 29.06.2018    

LKW-Maut: IHK Koblenz fordert Neubewertung von Fahrverboten

Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Koblenz fordert angesichts der Ausweitung des mautpflichtigen Straßennetzes zum 1. Juli, bestehende LKW-Fahrverbote zu überprüfen. Bisher wurde eine LKW-Maut nur auf Bundesautobahnen und ausgewählten, autobahnähnlich ausgebauten Bundesstraßen erhoben. Nun wächst das mautpflichtige Straßennetz von bisher rund 15.000 Kilometern auf insgesamt rund 52.000 Kilometer an.

Koblenz/Region.Ab 1. Juli besteht auf allen deutschen Bundesstraßen Mautpflicht für LKWs über 7,5 Tonnen zulässigen Gesamtgewichts. Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Koblenz fordert angesichts dieser Ausweitung des mautpflichtigen Straßennetzes, bestehende LKW-Fahrverbote zu überprüfen.

„Mit der Ausweitung der LKW-Maut auf alle Bundesstraßen wird der Straßenunterhalt und -neubau zunehmend von den Nutzern bezahlt. Das verträgt sich aber nicht mit Nutzungseinschränkungen, beispielsweise LKW-Durchfahrtsverboten auf Bundesstraßen. Darum ist es nötig, im Zuge der Mautausweitung bestehende LKW-Fahrverbote zu überprüfen und neu zu bewerten. Hier sind besonders die Landkreise gefordert“, erklärt Joachim Altmann, Vorsitzender des Verkehrsausschusses der IHK Koblenz. Fabian Göttlich, Geschäftsführer Standortpolitik der IHK Koblenz, ergänzt: „LKW-Fahrverbote sollten vielerorts eine verkehrslenkende Wirkung entfalten und vermeintliche ‚Maut-Flüchtlinge‘ auf die Bundesautobahnen lenken. Mit der Ausweitung auf alle Bundesstraßen ist nun jeder Anreiz unterbunden, Autobahnen zu verlassen, um Maut zu sparen.“




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Im Bezirk der IHK Koblenz bestehen LKW-Fahrverbote auf der B 42 zwischen Neuwied und der Landesgrenze zu Nordrhein-Westfalen sowie zwischen Braubach und der Landesgrenze zu Hessen. „Es muss eine Selbstverständlichkeit sein, LKW-Fahrverbote sowohl regelmäßig als auch anlassbezogen, wie jetzt zur Mautausweitung, zu überprüfen. Teils bestehen die Fahrverbote seit Jahrzehnten – und das bei wechselnden behördlichen Zuständigkeiten. Der Zeitpunkt für eine Neubewertung ist jetzt gegeben“, so Göttlich.

Bisher wurde eine LKW-Maut nur auf Bundesautobahnen und ausgewählten, autobahnähnlich ausgebauten Bundesstraßen erhoben. Nun wächst das mautpflichtige Straßennetz von bisher rund 15.000 Kilometern auf insgesamt rund 52.000 Kilometer an. (PM)


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