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Nachricht vom 06.07.2018    

Tagespflege: Im Oktober startet ein neuer Qualifizierungskurs

Tagesmutter oder Tagesvater sein hat nicht viel zu tun mit „Babysittern“ in den eigenen vier Wänden. Die Entwicklung des Kindes zu fördern ist der zentrale Auftrag der Tagespflegepersonen. Wer sich im Rahmen der Kindertagespflege selbstständig machen möchte, um im eigenen Haushalt Kinder zu betreuen, benötigt eine Pflegeerlaubnis. Die erfolgreiche Teilnahme an einem Qualifizierungskurs für Tagespflegepersonen ist dafür eine Voraussetzung.

Ein neuer Qualifizierungskurs für Tagespflegepersonen startet im Oktober. Er ist Voraussetzung um als selbstständige Tagesmutter oder als selbstständiger Tagesvater tätig zu sein. (Foto: Kreisverwaltung Altenkirchen)

Altenkirchen. Freie Betreuungsplätze für Kleinkinder sind rar - auch im Landkreis Altenkirchen. Und nach wie vor sind viele Eltern auf der Suche nach einer verlässlichen, kompetenten und gleichzeitig flexiblen Betreuung für ihre Kinder. Die Kindertagespflege bietet da als familienähnliche Betreuungsform ein hohes Maß an Flexibilität und individueller Förderung. Darauf weist die Altenkirchener Kreisverwaltung in einer Pressemitteilung hin.

Qualifizierung nötig
Tagesmutter oder Tagesvater sein hat nicht viel zu tun mit „Babysittern“ in den eigenen vier Wänden. Die Entwicklung des Kindes zu fördern ist der zentrale Auftrag der Tagespflegepersonen. Wer sich im Rahmen der Kindertagespflege selbstständig machen möchte, um im eigenen Haushalt Kinder zu betreuen, benötigt eine Pflegeerlaubnis. Die erfolgreiche Teilnahme an einem Qualifizierungskurs für Tagespflegepersonen ist dafür eine Voraussetzung.

Gestiegene Anforderungen
Die Anforderung an die Kindertagesbetreuung und die pädagogische Qualität der Kindertagespflege ist gestiegen. Der neue Qualifizierungskurs mit 300 Unterrichtseinheiten bereitet Tagespflegepersonen auf ihre Tätigkeit vor und eröffnet neue berufliche Perspektiven. Den Tagespflegepersonen werden psychologische und pädagogische Grundkenntnisse, Kommunikationstechniken, rechtliche Rahmenbedingungen bezogen auf die Kindertagespflege sowie die Erstellung eines Businessplans vermittelt. Der Kurs wird vom Ministerium für Bildung und dem Kreis Altenkirchen gefördert.



Wo gibt es weitere Informationen?
Bei Interesse und weiteren Fragen können sich Interessierte telefonisch montags von 8.30 bis 12.00 Uhr oder donnerstags in der Zeit von 8.30 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr bei der Kreisverwaltung Altenkirchen. Susanne Morgenschweis (Tel. 02681-812561) und Carola Paas (Tel. 02681-812578) sind die Ansprechpartnerinnen und können auch per E-Mail unter kindertagespflege@kreis-ak.de kontaktiert werden. (PM)


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