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Nachricht vom 24.07.2007    

Rekommunalisierung nicht vom Tisch

Nachdem der Abfallwirtschaftsausschuss des Kreises Ende Mai beschlossen hat, die ursprünglich bauftragte Prüfung zur Rekommunalisierung durch das Beratungsbüro ÖKON zu stornieren, hat sich die SPD-Kreistagsfraktion entschlossen, dagegen vorzugehen. Sie tut dies mittels eines Antrags zur Tagesordnung der nächsten Kreistagssitzung am 3. September.

Kreis Altenkirchen. Die SPD-Fraktion im Kreistag bringt die Prüfung zur Rekommunalisierung der Abfallwirtschaft des Kreises wieder auf den Tisch. Damit will sie einem Beschluss des Abfallwirtschaftsausschusses entgegenwirken, der beschlossen hatte, die Sinnhaftigkeit einer Rekommunalisierung der Abfallwirtschaft nicht mehr gutachterlich untersuchen zu lassen.
Die Sozialdemokraten beantragen, dass "der Kreistag beschließt, die vom Werkausschuss für Abfallwirtschaft beschlossene Stornierung des Prüfauftrages an die Firma ÖKON, ob die Rekommunalisierung der Abfallwirtschaft im Kreis Altenkirchen sinnvoll ist, rückgängig zu machen und den gekürzten Prüfungsauftrag wieder entsprechend zu erweitern."
In ihrer Begründung weisen die Sozialdemokraten darauf hin, dass der Kreistag Angelegenheiten der Ausschüsse an sich ziehen und aufheben oder ändern kann. Außerdem sei der Beschluss des Werksausschusses in nichtöffentlicher Sitzung getroffen worden und sei daher fehlerhaft. Es sei bei der Auftragsstornierung in der Diskussion weder um Auftragsbedingungen noch um den Auftragnehmer betreffende schützenswerte Daten, sondern um die Sinnhaftigkeit der Auftragsvergabe an sich gegangen. Diese Entscheidung hätte aber in öffentlicher Sitzung getroffen werden müssen.
Weiter heißt es in dem an Landrat Michael Lieber gerichteten Schreiben (Antrag): "Einst galt die Vergabe von öffentlichen Dienstleistungen an private Unternehmen als Allheilmittel für die chronisch klammen Kommunen-Kassen. Gerade bei der Müllentsorgung wurde häufig privatisiert. Doch nun wendet sich das Blatt. Immer mehr Kommunen nehmen die Müllentsorgung wieder selbst in die Hand und sind dabei trotzdem noch billiger als die privaten Anbieter.
In anderen Landkreisen, zum Beispiel dem Rhein-Hunsrück-Kreis, ist man zu den kommunalen Organisationsformen der Abfallwirtschaft zurückgekehrt. Denkbar wäre die Errichtung einer Anstalt des öffentlichen Rechts. Dabei wären die der Privatwirtschaft zugeschriebenen flexiblen Organisationsformen gewahrt, die Kostenreduzierungspotentiale kämen dem Landkreis selbst zugute und nicht privaten Entsorgungskonzernen. Erfahrungsgemäß entstünde eine größere Zahl von Arbeitsplätzen als bisher; sie unterlägen dann einem anderen Tarifvertrag, der den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern eine faire Teilhabe an der wirtschaftlichen Entwicklung böte.
Die plötzliche Stornierung des ursprünglich beschlossenen Prüfungsauftrages ist in keiner Weise gerechtfertigt. Erst nach Vorlage eines Gutachtens wäre die Frage der Rekommunalisierung zu entscheiden gewesen. Dies wird nun ohne Not von der Mehrheit im Abfallwirtschaftsausschuss vereitelt. Auch die im Ausschuss gegebene Begründung, die Nichtnutzbarkeit des GPS-Systems mache eine Rekommunalisierung unmöglich, ist nicht nachvollziehbar.
Die SPD-Kreistagsfraktion ist der Meinung, dass diese Entscheidung, die in den Fraktionen augenscheinlich kaum vorberaten wurde und für weite Teile des Kreistages überraschend kam, in öffentlicher Sitzung des Kreistages zu diskutieren ist. Selbst wenn die Entscheidung des Ausschusses durch den Kreistag nicht mehr revidierbar sein sollte, sollte der Kreistag zumindest seine Missbilligung des Verfahrens aussprechen."


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