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Nachricht vom 12.07.2018    

Gemeinnützige Vereine sollen steuerlich entlastet werden

Das Land Rheinland-Pfalz hat am 11. Juli gemeinsam mit anderen Bundesländern eine Initiative in den Bundesrat eingebracht, die eine Erhöhung der Freigrenze von 35.000 Euro auf 45.000 Euro für Einnahmen aus wirtschaftlichen Tätigkeiten von gemeinnützigen Vereinen vorsieht.

Region. „Das Ehrenamt hat in Rheinland-Pfalz einen besonders hohen Stellenwert. Fast die Hälfte der Bürgerinnen und Bürger engagiert sich ehrenamtlich. Oft findet das ehrenamtliche Engagement in gemeinnützigen Vereinen statt. Diesen Einsatz für unsere Gesellschaft wollen wir würdigen und unterstützen“, begründet die rheinland-pfälzische Finanzministerin Doris Ahnen in einer Pressemitteilung. Dies bedeute auch, bestehende bürokratische Hürden in diesem Bereich zu verringern.

Gemeinnützige Vereine haben eine Reihe an steuerlichen Vorteilen. Hierzu gehört auch eine Freigrenze bei der Besteuerung von Einnahmen aus wirtschaftlichen Tätigkeiten. Wenn ehrenamtliche Vereine lediglich geringe Umsätze erzielen, fällt keine Körperschaft- und Gewerbesteuer an. Mit der Initiative des Bundesrates soll die Besteuerungsgrenze von aktuell 35.000 Euro auf 45.000 Euro angehoben werden.



Die Freigrenze ist ein wichtiges Instrument, um Ehrenamtliche in den Vereinen von administrativen Aufgaben zu entlasten. Die Erhöhung der Freigrenze um 10.000 Euro auf 45.000 Euro soll dazu dienen, dass sie weiterhin ihrem vereinfachenden Charakter gerecht werden kann. „Wir bitten die Bundesregierung, eine entsprechende Änderung möglichst rasch in einem Steuergesetz aufzugreifen. Die letzte Erhöhung der Freigrenze liegt bereits zehn Jahre zurück“, so Ahnen abschließend. (PM)


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