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Nachricht vom 14.07.2018    

Handwerkskammer informierte Betriebe über Datenschutz

Die Handwerkskammer (HwK) Koblenz hatte zur Informationsveranstaltung die Betriebe ins Kulturwerk Wissen eingeladen. Die Datenschutzgrundverordnung war das Thema. Egal ob Ein-Personen-Betrieb oder große Unternehmen, die EU-Verordnung gilt für alle. Bei den Westerwälder Handwerkern stieß die Veranstaltung auf reges Interesse. Im August bietet die HwK ein zweitägiges Seminar.

Mit großem Interesse folgten die Handwerker den Ausführungen der HwK-Datenschutzexperten. Foto: HwK Koblenz

Wissen/Koblenz. Die im Mai 2018 in Kraft getretene EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist nicht nur in den Medien ein großes Thema. Auch die Unternehmen in der Region beschäftigen sich intensiv mit den neuen Vorgaben und deren Umsetzung im betrieblichen Alltag. In Wissen informierte die Handwerkskammer Koblenz Handwerksbetriebe aus den Kreisen Altenkirchen und Westerwald praxisnah über datenschutzrechtliche Pflichten sowie mögliche Fallstricke und gab Tipps für die Entwicklung geeigneter Strukturen im Unternehmen.

Über 100 Handwerker folgten der Einladung ins Kulturwerk Wissen und hörten interessiert den Ausführungen von Rechtsanwältin Susanne Terhorst, Leiterin der Abteilung Recht der HwK Koblenz, sowie Dipl.-Ing. Rolf Müller, HwK-Beauftragter für Innovation und Technologie, zu. Neben den rechtlichen Grundlagen erläuterten die Experten auch technische Möglichkeiten, um den Datenschutz im Unternehmen zu gewährleisten.

Bei der Informationsveranstaltung wurde deutlich, dass die Regelungen der Datenschutzgrundverordnung auch die kleinsten Betriebe unmittelbar betreffen: So müssen auch Ein-Personen-Unternehmen, insbesondere im Falle nicht nur gelegentlicher Datenverarbeitung, ein Verzeichnis der datenschutzrelevanten Verarbeitungstätigkeiten erstellen und ein besonderes Augenmerk auf die zulässige Verarbeitung und Weitergabe von Daten an Dritte, wie beispielsweise Lieferanten, legen. Datenpannen müssen innerhalb von 72 Stunden beim Landesdatenschutzbeauftragten gemeldet werden, wenn aufgrund der Verletzung ein Risiko für die Rechte und Freiheiten betroffener Personen besteht. Unternehmen, in denen mehr als neun Mitarbeiter regelmäßig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind, unterliegen zudem der Verpflichtung, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen.



Alle, die sich zum Datenschutzbeauftragten qualifizieren oder weiter zum Thema informieren möchten, können das zweitägige HwK-Seminar „Betriebliche/r Datenschutzbeauftrage/r nach DSGVO“ besuchen. Das Seminar vermittelt Grundlagenwissen zur Ausübung der Position des betrieblichen Datenschutzbeauftragten und gibt Einblick in die gesetzlichen Vorschriften und deren konkrete Umsetzung im Betriebsalltag. Es findet am 21. und 22. August von jeweils 9 bis 16 Uhr in der HwK-Westerwald-Akademie in Wissen statt.

Informationen und Anmeldung bei der Westerwald-Akademie der HwK Koblenz,
Tel. 02742/ 911157, Fax 967129, westerwald-akademie@hwk-koblenz.de, www.hwk-koblenz.de/westerwald-akademie . (PM)


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