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Nachricht vom 29.07.2018    

Infos der Wirtschaftsförderung des Kreises für Unternehmen zur DSGVO

Im Mai ist die Datenschutz-Grundverordnung, kurz DSGVO, in Kraft getreten. Die Umsetzung dieser gesetzlichen Regelungen zum Schutze von personenbezogenen Daten ist auch für Unternehmen eine Herausforderung, zumal immer wieder von hohen Strafen bei Nichtbeachtung die Rede ist. Licht ins Dunkel sollte eine Veranstaltung der Wirtschaftsförderung des Kreises bringen.

Die Referenten der Informationsveranstaltung zur neuen DSGVO waren u. a. der Datenschutz-Experte Peter Feige (links), Geschäftsführer der Techno Soft Consulting GmbH und Oliver Gromnitza (Mitte), Geschäftsführer der ikt Gromnitza GmbH. Landrat Michael Lieber (rechts) freute sich über die rund 80 teilnehmenden Unternehmensvertreter bei der Veranstaltung der Wirtschaftsförderung des Landkreises. Foto: KV

Betzdorf. Auf Einladung der Wirtschaftsförderung des Kreises Altenkirchen brachten kürzlich mehrere Experten „Licht ins Dunkel“ des Paragraphen-Dschungels. „Man kann das Thema nicht aussitzen. Um die neue Verordnung kommt man nicht herum“, so Oliver Gromnitza, in dessen Firmenräumen der ikt Gromnitza GmbH in Betzdorf die Informationsveranstaltung für Unternehmen stattfand. Den rund 80 Teilnehmenden empfahl er, die Vorgaben Schritt für Schritt umzusetzen. „Anfangen ist besser, als sofort eine 100-Prozent-Lösung anzustreben“, lautete die Empfehlung des Geschäftsführers des IT-Systemhauses.

Als Veranstalter begrüßte Landrat Michael Lieber die teilnehmenden Unternehmensvertreter/innen und betonte, dass die Verordnung zwar einen entsprechenden Aufwand hinsichtlich der Umsetzung mit sich bringe, letztlich allerdings die Menschen schütze, deren Daten gespeichert und verarbeitet werden. Dies sah auch Kreis-Wirtschaftsförderer Lars Kober so. Er bedankte sich bei den Mitgliedern des Unternehmer-Netzwerks, Lenkungsgruppe der Brancheninitiative Metall, die den Anstoß für die Veranstaltung gegeben hatten, insbesondere aufgrund der großen Unsicherheit rund um die DSGVO, so Kober.

Einige kursierende „Mythen“ konnte der Referent und Datenschutz-Experte Peter Feige, Geschäftsführer der Techno Soft Consulting GmbH, entkräften. In seinem Vortrag legte er beispielsweise dar, dass man Bestandskunden bedenkenlos ein Angebot schicken oder einer Rechnung einen Flyer beilegen könne, ohne zuvor eine Genehmigung einzuholen. Vorsicht sei hingegen bei der Nutzung von Nachrichtendiensten, die ihre Daten in Drittländern speicherten, geboten. Den Unternehmen riet er daher, nicht über diese Kanäle mit Kunden zu kommunizieren. Ferner wies Feige darauf hin, dass ein Unternehmen ab zehn Mitarbeitern einen gesetzlich bestellten Datenschutz-Beauftragten haben müsse.




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Oliver Gromnitza berichtete anhand von Beispielen aus der Unternehmenspraxis über die täglichen Herausforderungen bei der Umsetzung der DSGVO-Vorgaben. Er erläuterte, welche technischen und organisatorischen Maßnahmen in seinem Unternehmen umgesetzt wurden, um jederzeit datenschutzkonformes Arbeiten zu gewährleisten.

Weitere Aspekte in den Fachvorträgen der Referenten Feige und Gromnitza waren die Genehmigung bei der Veröffentlichung von Fotos, der Umgang mit USB-Sticks, die Regelung der Zutrittskontrolle im Unternehmen und so genannte AV-(Auftragsverarbeitungs-) Verträge. Einen weiteren Schwerpunkt bildeten die Frist-Vorgaben, die beim Löschen von Daten, beispielsweise eines Bewerbers oder ehemaligen Mitarbeiters zu beachten sind. Hier kam der Hinweis, dass auch kleine Unternehmen ein Verfahrensverzeichnis, also eine Übersicht über den Zweck der Datenverarbeitung, Löschfristen, Datenempfänger usw., führen müssen, wenn sie regelmäßig personenbezogene Daten verarbeiten.

Im Anschluss wurde ein Dokumenten-Management-System vorgestellt, das datenschutzkonformes Arbeiten unter anderem mit besonders definierten Lösch-Prozessen sowie vordefinierter Gültigkeitsdauer von Dokumenten unterstützt und sicherstellt. Angesprochen wurde ebenfalls die Sicherheit digitalisierter Maschinen in der Produktion. Abschließend riet Feige, dass man mit der Herausgabe und Erhebung von Daten grundsätzlich sparsam umgehen sollte. Es gelte der Grundsatz einer strengen Zweckbindung. Das heißt, dass Daten nur gespeichert werden dürfen, die dem vorher definierten Zweck dienen. Außerdem dürfen Daten, die unterschiedlichen Zwecken dienen, nicht zusammengeführt werden. (PM)


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