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Nachricht vom 01.08.2018    

Gerichtsentscheidung: Grundschule Herkersdorf wird nicht geschlossen

Das Verwaltungsgericht Koblenz hat die Schließung der Grundschule in Kirchen-Herkersdorf gestoppt. Das Gericht und die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) des Landes Rheinland-Pfalz informieren dazu heute durch Pressemitteilungen. Die ADD hat laut Gericht mehrere entscheidende Umstände vor Ort nicht ausreichend berücksichtigt. Von der ADD heißt es, es sei nun wichtiger, „für die Eltern und die Kinder vor Ort Klarheit und Rechtsfrieden zu schaffen als in langen Verfahren auf unserer Rechtsposition zu verharren.“ Der Schulträger bekommt so die Gelegenheit, die vorgetragenen Pläne unbelastet von einem Schließungsverfahren auf ihre Wirksamkeit hin zu überprüfen. Kirchens Bürgermeister Maik Köhler kündigte in einer ersten Stellungnahme bereits an, die Umsetzung des Konzeptes zur Stärkung des Grundschulstandortes Herkersdorf/Offhausen in die Wege zu leiten.

Der Schließungsbescheid für die Grundschule Herkersdorf ist nun Geschichte. Nach dem Koblenzer Gerichtsentscheid kann das Konzept zur Stärkung des Grundschulstandortes Herkersdorf/Offhausen umgesetzt werden. (Foto: Archiv AK-Kurier)

Koblenz/Kirchen-Herkersdorf. Das Verwaltungsgericht (VG) Koblenz hat die Schließung der Grundschule Herkersdorf vorläufig gestoppt. Das geht aus einer Pressemitteilung des Gerichts vom heutigen Tag hervor. Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) des Landes Rheinland-Pfalz traf am 18. Juni eine Organisationsverfügung, wonach die Grundschule Michaelschule Kirchen am Standort Herkersdorf/Offhausen aufgehoben und der Grundschulbezirk der Grundschule Michaelschule Kirchen „Auf dem Molzberg“ um den bisherigen Schulbezirk des Standortes Kirchen-Herkersdorf erweitert wird. Gleichzeitig ordnete die ADD die sofortige Vollziehung der Verfügung an. Hiermit war der Schulträger, die Verbandsgemeinde Kirchen, nicht einverstanden und beantragte beim Verwaltungsgericht Koblenz vorläufigen Rechtsschutz mit dem Ziel, das Gericht möge die aufschiebende Wirkung ihres Widerspruches wiederherstellen, um vorläufig den weiteren Grundschulbetrieb am Standort Kirchen-Herkersdorf sicherzustellen. Der AK-Kurier hatte mehrfach über die Entwicklungen vor Ort berichtet.

Das VG Koblenz hat dem Antrag stattgegeben. Nur wenige Tage vor Schuljahresbeginn haben Eltern und Schüler damit die Gewissheit, wo sie ab dem 6. August die Grundschule besuchen. „Wir sind sehr glücklich, dass unsere Klage für den Erhalt des Grundschulstandortes Herkersdorf/ Offhausen erfolgreich war. Die Klagebegründung haben wir juristisch detailliert und sorgfältig ausgearbeitet. Ich danke allen Unterstützern, im Besonderen der Elterninitiative sehr herzlich“, so die erste Reaktion von Kirchens Bürgermeister Maik Köhler gegenüber dem AK-Kurier. „Ich werde nunmehr die Umsetzung des Konzeptes zur Stärkung des Grundschulstandortes Herkersdorf/Offhausen in die Wege leiten.“

Gericht: ADD würdigte Argumente nicht ausreichend
Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts fällt die im vorläufigen Rechtsschutzverfahren zu treffende Interessenabwägung zu Lasten der ADD aus, so dass die getroffene Organisationsverfügung derzeit nicht vollzogen werden darf. Die ADD habe nämlich bei der von ihr zu treffenden Ermessensentscheidung drei Umstände nicht hinreichend berücksichtigt:

So treffe die Organisationsverfügung nach ihrem eigenen Wortlaut die Kinder aus dem Ortsteil Katzenbach unzumutbar, da diese mindestens 35 Minuten mit dem Bus zu der Schule „Auf dem Molzberg“ fahren müssten. Erst mit dem Fahrplanwechsel im Dezember 2018 sei eine kürzere Fahrzeit sichergestellt. Warum im Hinblick darauf der Geltungszeitpunkt der Verfügung nicht verschoben worden sei, habe die ADD nach Auffassung des Gerichts nicht ausreichend begründet.




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Die ADD habe bei ihrer Abwägung bei dem Trend der Einschulungen zudem vorrangig auf die letzten beiden Jahre abgestellt, in denen die Schließung schon gedroht habe. Die positive demographische Entwicklung im Schulbezirk sei nicht genügend berücksichtigt worden, wonach selbst bei einer erheblichen Zahl von Gastschulanträgen für andere Schulen eine Dreiklassigkeit des Schulstandortes Kirchen-Herkersdorf erreicht werden könnte.

Weiterhin habe sie nicht ausreichend in ihre Überlegungen eingestellt, dass hier nur die Schließung eines Schulstandorts Entscheidungsgegenstand sei und damit nach der maßgeblichen Gesetzesbegründung des Schulgesetzes nicht die gleichen Kriterien wie bei einer eigenständigen Grundschule angewendet werden sollten. Die Organisationsverfügung sei daher derzeit rechtswidrig.

ADD: Klarheit jetzt wichtiger als Beharren auf Positionen
„Die Schulaufsicht wird selbstverständlich einen geregelten Schulbetrieb zum ersten Schultag sicherstellen“, so die Reaktion von ADD-Präsident Thomas Linnertz auf die Entscheidung im Eilverfahren in einer aktuellen Veröffentlichung der Behörde. „Wir nehmen die rechtlichen Hinweise natürlich sehr ernst. Die Schulaufsicht hat sich die Prüfung der kleinen Grundschulen im Verfahren der neuen Leitlinien nicht leicht gemacht und jeden Einzelfall sorgfältig geprüft. Nach dem Überprüfungsverfahren nach den Leitlinien ist es nun wichtiger, für die Eltern und die Kinder vor Ort Klarheit und Rechtsfrieden zu schaffen als in langen Verfahren auf unserer Rechtsposition zu verharren“, so der ADD-Präsident weiter. Diese Abwägung hat die ADD letztlich dazu bewogen, dass es vertretbar ist, die Schulschließungsverfahren in den Fällen Lieg und Kirchen-Herkersdorf zu beenden und die Schulen nicht per Verfügung aufzulösen. Die Schulträger bekommen so die Gelegenheit, die vorgetragenen Konzepte unbelastet von einem Schließungsverfahren auf ihre Wirksamkeit hin zu überprüfen. „Es bleibt dabei, dass die Träger aufgefordert sind, sich mit der Schulstruktur und der Zukunftsfähigkeit bei sehr kleinen Grundschulen auseinanderzusetzen“, heißt es weiter von Seiten der ADD. (as)


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