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Nachricht vom 17.08.2018    

Muslimisches Opferfest: Keine Genehmigungen zum betäubungslosen Schächten im Kreis

Die Altenkirchener Kreisverwaltung weist alle muslimischen Mitbürger anlässlich des bevorstehenden islamischen Opferfestes darauf hin, dass es kreisweit für das betäubungslose Schächten von Schlachttieren keine Genehmigung gibt. Die Verwaltung empfiehlt laut Pressemitteulung, die Schlachtung mit der erforderlichen Fleischbeschauung in gewerblichen Schlachtstätten durchzuführen.

Altenkirchen/Kreisgebiet. Ab Mittwoch der kommenden Woche (22. August), feiern die muslimischen Mitbürger ihr alljährliches Opferfest, in der Regel verbunden mit der rituellen Schlachtung von Rindern, Schafen und Ziegen.

Die Kreisverwaltung Altenkirchen weist per Pressemitteilung darauf hin, dass im gesamten Kreisgebiet keine Ausnahmegenehmigung zum betäubungslosen Schächten erteilt wurde und empfiehlt, die Schlachtung mit der erforderlichen Fleischbeschauung in gewerblichen Schlachtstätten durchzuführen. „Viele Mitbürger muslimischen Glaubens machen von dieser Möglichkeit bereits Gebrauch“, schreibt die Kreisverwaltung dazu. Und weiter: „Schlachttiere unterliegen, entgegen der landläufigen Meinung, auch bei ausschließlich privatem Verzehr, der Fleischuntersuchungspflicht durch amtliches Personal.“




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Schaf- und Ziegenhaltungen seien ebenso wie Rinder-, Pferde-, Geflügel- oder Bienenhaltungen und Gehegewild beim Veterinäramt anzumelden. Weitere Meldepflichten gelten hinsichtlich der Tierseuchenkasse und des Landeskontrollverbandes. Auch die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises hatte sich zum Schlachten von Opfertieren bereits eindeutig positioniert und keine entsprechenden Genehmigungen erteilt, sondern empfohlen, Opfertiere „in einem gewerblichen Betrieb unter Elektrobetäubung schlachten zu lassen.“

Nähere Informationen zum Thema gibt es beim Veterinäramt der Kreisverwaltung Altenkirchen (Tel. 02681-812834). (PM/as)


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