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Nachricht vom 17.09.2018    

Zoll prüfte Einhaltung des Mindeslohns

Im Rahmen einer bundesweiten Prüfung befragten Zöllnerinnen und Zöllner über 32.000 Personen zu ihren Arbeitsverhältnissen und führten rund 4.500 Geschäftsunterlagenprüfungen bei Arbeitgebern durch. Im Bezirk des Hauptzollamtes Koblenz wurden mehr als 880 Personen befragt und es wurden 195 Geschäftsunterlagenprüfungen durchgeführt. Im Wesentlichen ging es dabei um Einhaltung der Mindestlohnregelungen.

Koblenz/Region. Am 11. und 12. September haben insgesamt rund 6.000 Einsatzkräfte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung (FKS) bundesweit die Einhaltung der Mindestlohnregelungen geprüft. Dabei befragten die Zöllnerinnen und Zöllner über 32.000 Personen zu ihren Arbeitsverhältnissen und führten rund 4.500 Geschäftsunterlagenprüfungen bei Arbeitgebern durch. Im Bezirk des Hauptzollamtes Koblenz wurden mehr als 880 Personen befragt und es wurden 195 Geschäftsunterlagenprüfungen durchgeführt. Darüber informiert das Hauptzollamt Koblenz per Pressemitteilung.

Mindestlohn im Blick
Im besonderen Fokus der Kontrollen stand die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohnes. Der gesetzliche Mindestlohn besteht seit 2015 und beträgt aktuell 8,84 Euro je Zeitstunde. Die Einsatzkräfte prüften insbesondere im Einzelhandel, Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe, Friseurhandwerk, Speditions-, Transport- und Logistikgewerbe sowie im Personenbeförderungsgewerbe. Insgesamt hat der Zoll 351 Ermittlungsverfahren eingeleitet, davon 172 Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Verstößen gegen das Mindestlohngesetz. Die übrigen Verfahren betreffen unter anderem das Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen und Leistungsmissbrauch.




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Hinweise auf Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen
In 3.291 Fällen sind weitere Sachverhaltsaufklärungen erforderlich. Dabei ergaben sich insbesondere Hinweise auf Mindestlohnunterschreitungen, das Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen, illegale Ausländerbeschäftigung und den unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen.

Weitere Aufklärung nötig
Im Koblenzer Bezirk wurden 86 Sachverhalte festgestellt, die eine weitere Sachverhaltsaufklärung erforderlich machen. Es handelt sich hierbei um Verstöße gegen das Mindestlohngesetz, Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen und den unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen. (PM)


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