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Nachricht vom 11.10.2018    

Altus-Klage: Verwaltungsgericht verhandelt über Windkraft auf dem Hümmerich

In der nächsten Woche verhandelt das Verwaltungsgericht Koblenz über die Klage der Altus AG in Sachen Errichtung von Windkraftanlagen auf dem Hümmerich zwischen Gebhardshain und Mittelhof. Die Bürgerinitiative (BI) Hümmerich fordert ihre Mitglieder auf, an der Verhandlung teilzunehmen. Nachdem die Kreisverwaltung in Altenkirchen den Bauantrag zur Errichtung von Windkraftanlagen auf dem Hümmerich abgelehnt hatte, hat die Altus AG gegen diese Entscheidung Klage eingelegt.

In der nächsten Woche verhandelt das Verwaltungsgericht Koblenz über die Klage der Altus AG in Sachen Errichtung von Windkraftanlagen auf dem Hümmerich zwischen Gebhardshain und Mittelhof. (Foto: BI Hümmerich)

Gebhardshain/Mittelhof. Nachdem die Kreisverwaltung in Altenkirchen den Bauantrag zur Errichtung von Windkraftanlagen auf dem Hümmerich zwischen Gebhardshain und Mittelhof abgelehnt hat, hat die Altus AG gegen diese Entscheidung Klage beim Verwaltungsgericht in Koblenz eingelegt. Der AK-Kurier berichtete hierzu. Der öffentliche Verhandlungstermin ist auf Donnerstag, 18. Oktober, festgesetzt. Darauf weist die Bürgerinitiative (BI) Hümmerich hin, die sich massiv gegen den geplanten Eingriff in die Natur wehrt und ihre Mitglieder auffordert, möglichst den Verhandlungstermin um 11 Uhr persönlich zu verfolgen.

Die Verhandlung vor Ort verfolgen
„Koblenz ist nicht gerade um die Ecke und 11 Uhr vormittags für die meisten BI-Mitglieder und Freunde ein denkbar ungünstiger Zeitpunkt“, meint ihr Sprecher Dieter Glöckner, „dennoch wäre es wünschenswert, wenn möglichst viele Besucher den Weg über den Westerwald in Kauf nähmen – nicht nur, um unseren Widerstand gegen dieses unsinnige Vorhaben zu unterstreichen, sondern auch, um sich selbst ein Bild davon zu machen, wie Altus vorgeht und welche Argumente vorgebracht werden.“

Hochsensibles Gebiet
Zur Erinnerung: Schon während der Antragsphase hatte die Kreisverwaltung Altenkirchen Altus immer wieder die Gelegenheit zur Nachbesserung ihres Antrags gegeben. Doch auch die nachgelieferten Unterlagen reichten nicht aus, um insbesondere den Anforderungen des Naturschutzes in diesem höchst sensiblen Gebiet, wo seltene Rotmilane und Schwarzstörche siedeln, zu genügen. Auf die Ablehnung ihres Antrags reagierte die Altus mit Widerspruch vor dem Kreisrechtsausschuss. Dieser Widerspruch wurde ebenfalls abgewiesen, unter anderem, weil die erforderlichen Gutachten zum Bauantrag signifikante Mängel aufwiesen. Nachdem Altus daraufhin Klage beim Verwaltungsgericht Koblenz einreichte, hat sich der Kreisrechtsausschuss noch einmal bei den betroffenen Fachabteilungen der Kreisverwaltung und der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord rückversichert und in einer Klageerwiderungsschrift seine Position zu den Streitthemen untermauert.



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Risiko für Rotmilane steigt
Dieter Glöckner: „Altus müsste wohl letztlich dem Gericht nachweisen, dass durch die geplanten Windräder nicht gegen das Verschlechterungsverbot für die Situation von Rotmilan und Schwarzstorch nach Natura-2000-Vorgaben verstoßen würde. Das scheint mir schwer. Immer wieder liest man von Tieren, die von Windrädern regelrecht zerschreddert wurden. Vom Rotmilan gibt es weltweit gerade mal noch etwa 20.000 Paare, viele davon brüten im nördlichen Rheinland-Pfalz, dem angrenzenden Siegerland und Hessen. Mit jedem Windrad, das sich dort dreht, steigt ihr Tötungsrisiko enorm. Das dürfen wir nicht hinnehmen – mal ganz abgesehen von den Belastungen, die von diesen gigantischen Anlagen für die rund um den Hümmerich lebenden und arbeitenden Menschen ausgehen.“ (PM)


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