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Nachricht vom 24.10.2018    

Martinsfeuer: Was drauf darf und was nicht

INFORMATION | Der Abfallwirtschaftsbetrieb (AWB) des Kreises Altenkirchen weist angesichts der bevorstehenden Martinsfeuer darauf hin, dass für diese nur die Verwendung von Astschnitt, naturbelassenem Holz wie Paletten oder Kisten und trockenem Stroh erlaubt ist. Sie dürfen nicht als billige Abfallentsorgungsmöglichkeit für brennbare Abfälle verstanden werden.

Kreisgebiet. Auch in diesem Jahr werden zu Sankt Martin wieder in vielen Gemeinden des Landkreises Altenkirchen die alljährlichen Martinsfeuer abgebrannt. Zulässig ist hierbei nur die Verwendung von Astschnitt, naturbelassenem Holz wie Paletten oder Kisten und trockenem Stroh. Darauf weist der Abfallwirtschaftsbetrieb (AWB) des Kreises hin. Andere Materialien wie beispielsweise Altreifen, Sperrabfall, behandelte oder beschichtete Hölzer und Abfälle aller Art sind nicht erlaubt.

„Martinsfeuer dürfen nicht als billige Abfallentsorgungsmöglichkeit für brennbare Abfälle verstanden werden“, mahnt der AWB per Pressemitteilung. Damit das Brennmaterial möglichst trocken bleibt, sollte die Feuerstelle am besten erst wenige Tage vor dem Abbrennen aufgeschichtet werden und vor dem Entzünden im Idealfall sogar nochmal umgeschichtet werden. Dadurch wird vermieden, dass sich Kleintiere in einem vermeintlichen Winterquartier eingenistet haben. (PM)


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