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Nachricht vom 05.11.2018    

Nicht in den Restabfall: Batterien enthalten wertvolle Rohstoffe!

Altbatterien gehören keinesfalls in den Hausmüll oder gar achtlos in die Umwelt. Darauf weist auch das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne auf den Batterien beziehungsweise auf der Verpackung hin. Der Handel ist verpflichtet, Altbatterien unentgeltlich zurückzunehmen. Darauf weist der Abfallwirtschaftsbetrieb (AWB) des Kreises Altenkirchen aktuell hin.

Der Handel ist verpflichtet, Altbatterien unentgeltlich zurückzunehmen. Die meist grünen Sammelboxen für die Rücknahme von Geräte-Altbatterien gibt es beispielsweise in jedem Super-, Drogerie- oder Baumarkt, in dem es neue Gerätebatterien zu kaufen gibt. (Foto: AWB)

Altenkirchen. Die Menge der im Verkehr befindlichen Batterien in Deutschland und die ordnungsgemäß zurückgegeben weist eine Lücke auf: So wurden in 2016 rund 45.500 Tonnen Batterien im Verkehr verzeichnet, jedoch nur rund 20.500 Tonnen zurückgegeben. Somit ist ein deutlicher Anstieg an verbrauchten Batterien zu erkennen, aber nur ein sehr geringer an fachgerecht entsorgten Batteriemengen. Dabei stellt eine fachgerechte Entsorgung von Altbatterien einen wichtigen Nutzen für die Umwelt dar. Darauf macht der Abfallwirtschaftsbetrieb (AWB) des Kreises Altenkirchen aufmerksam: „In Batterien und Akkus befinden sich wertvolle Materialien wie Zink, Eisen, Aluminium, Lithium und Silber. All diese Stoffe können vollständig wiederverwertet werden und so zur Ressourcenschonung beitragen. Daneben können aber auch giftige Stoffe wie Quecksilber, Cadmium und Blei in Batterien enthalten sein. Bei einer unsachgemäßen Entsorgung gehen diese Stoffe dem Recyclingprozess verloren und können in die Umwelt gelangen. Dort können sie schädliche Wirkungen auf Menschen, Tiere und Pflanzen haben“, heißt es in einer Mitteilung des AWB an die Medien.

Offizielle Rücknahmesysteme
Die Aufnahme dieser Stoffe durch den Menschen könne zu Nierenschäden, Schäden am Immun-, Nerven- und Fortpflanzungssystem oder gar Krebserkrankungen führen. Deshalb sind die Verbraucherinnen und Verbraucher gesetzlich verpflichtet, alle anfallenden Altbatterien beim Handel oder den weiteren Rücknahmestellen abzugeben. Sie gehören keinesfalls in den Hausmüll oder gar achtlos in die Umwelt. Darauf weist laut AWB auch das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne auf den Batterien beziehungsweise auf der Verpackung hin. Für die Sammlung haben die Hersteller von Gerätebatterien das gemeinsame Rücknahmesystem „GRS Batterien“ (Stiftung Gemeinsames Rücknahmesystem Batterien) eingerichtet. Zusätzlich gibt es drei herstellereigene Rücknahmesysteme, und zwar „CCR REBAT“, „ÖcoReCell“ und „ERP Deutschland“.



Rücknahme in Märkten und beim AWB
Der Handel ist verpflichtet, Altbatterien unentgeltlich zurückzunehmen. Die meist grünen Sammelboxen für die Rücknahme von Geräte-Altbatterien gibt es beispielsweise in jedem Super-, Drogerie- oder Baumarkt, in dem es neue Gerätebatterien zu kaufen gibt. Der Abfallwirtschaftsbetrieb nimmt zusätzlich Batterien am Umweltmobil, der Kreisverwaltung oder am Betriebs- und Wertstoffhof des AWB in Nauroth an. Verbraucherinnen und Verbraucher können KFZ-Altbatterien bei den Vertreibern abgeben. Fahrzeugbatterien unterliegen grundsätzlich einer Pfandpflicht in Höhe von 7,50 Euro je Stück. Industriebatterien, beispielsweise Antriebsakkus für Elektrofahrräder oder Pedelecs, können ebenfalls überall dort zurückgegeben werden, wo sie auch verkauft werden. (PM)


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