Hermes in Hamm: Amtsgericht ordnet Sanierungsverfahren an
Zuerst gab es nur Gerüchte, zwischenzeitlich gibt es auch Fakten: Das Amtsgericht Betzdorf hat für die Hammer Hermes Fleischwaren GmbH & Co. KG ein so genanntes Sanierungsverfahren in Eigenverwaltung angeordnet. Die Eigenverwaltung ist kein eigenes Verfahren, kommt in der Regel dann zum Einsatz, wenn es eine konkrete Sanierungsperspektive gibt und ein Betrieb somit weitergeführt werden kann.

Hamm. Die Gerüchte rund um die Hammer Hermes Fleischwaren GmbH & Co. KG wollten seit rund zwei Wochen nicht abreißen. Immer wieder fiel das Wort „Insolvenz“. Telefonische wie schriftliche Anfragen der Redaktion des AK-Kuriers am Hammer Unternehmenssitz blieben unbeantwortet. In den offiziellen Veröffentlichungen der Amtsgerichte fand sich ebenfalls kein Hinweis oder eine Bestätigung über ein Insolvenzverfahren.
Nun ist sicher, dass das Amtsgericht Betzdorf ein so genanntes Sanierungsverfahren in Eigenverwaltung angeordnet hat. Ein solches Procedere gibt dem jeweiligen Unternehmer die Möglichkeit, weiterhin Rechtshandlungen vorzunehmen. Das betroffene Unternehmen kann somit in Eigenregie weiterhin die Insolvenzmasse verwalten, allerdings unter Aufsicht eines Sachwalters. Der Betrieb steht unter Gläubigerschutz. Die Eigenverwaltung ist kein eigenes Verfahren, kommt in der Regel dann zum Einsatz, wenn es eine konkrete Sanierungsperspektive gibt und ein Betrieb somit weitergeführt werden kann.
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