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Nachricht vom 07.12.2018    

Rettungsdienst: DRK sieht Gesetzesänderungen kritisch

Um die Meinung der Rettungsdienstmitarbeiter zur geplanten Änderung beim Rettungsdienstgesetz kennenzulernen, traf sich der Vorsitzende des Gesundheitsausschusses, Dr. Peter Enders, MdL (Mitte), mit Vertretern des DRK-Betriebsrates, des Rettungsdienstes und der Geschäftsführung.

Um die Meinung der Rettungsdienstmitarbeiter kennenzulernen, traf sich der Vorsitzende des Gesundheitsausschusses, Dr. Peter Enders, MdL (Mitte), mit Vertretern des DRK-Betriebsrates, des Rettungsdienstes und der Geschäftsführung. (Foto: DRK)

Altenkirchen. Der rheinland-pfälzische Landtag wird in Kürze das Rettungsdienstgesetz novellieren. Um die Meinung der Rettungsdienstmitarbeiter kennenzulernen, traf sich der Vorsitzende des Gesundheitsausschusses, Dr. Peter Enders, MdL, auf Einladung mit dem Betriebsrat des DRK-Kreisverbandes Altenkirchen sowie Kreisgeschäftsführer Alfons Lang und dem Leiter Rettungsdienst, Mike Matuschewski.

Die DRK-Mitarbeiter kritisieren die geplante Qualifikation der Fahrzeugbesatzung in der Notfallrettung, bei der nur ein Besatzungsmitglied Notfallsanitäter mit dreijähriger Vollzeitausbildung sein muss, das weitere Besatzungsmitglied jedoch lediglich Rettungssanitäter mit einer Vollzeit-Ausbildungsteil von 13 Wochen. Bisherige erfahrene Rettungsassistenten mit einer zweijährigen Ausbildung können durch Teilnahme an einer Ergänzungsprüfung ebenfalls die Berufsbezeichnung Notfallsanitäter erlangen.

Enders unterstützte die Argumentation der DRKler. Dabei wies er zugleich darauf hin, dass das Bundesgesetz über den Beruf des Notfallsanitäters bereits seit 2014 in Kraft ist. Gleichzeitung merkte er beim Gedankenaustausch kritisch an, dass seitens der Landesregierung, obwohl es bereits Anfang 2016 einen Entwurf gab, erst jetzt dem Landtag ein Gesetzentwurf zur Novellierung vorgelegt wird.




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Konsens gab es bei der so genannten Hilfeleistungsfrist, die im Gesetz bisher so geregelt war, dass im Notfalltransport jeder an einer öffentlichen Straße gelegene Einsatzort in der Regel innerhalb einer Fahrzeit von maximal 15 Minuten nach dem Eingang des Hilfeersuchens bei der Leitstelle erreicht wird. Hier sei es zukünftig nötig, diese Maximalzeit nicht alleine auf die Fahrzeit, sondern auf die Gesamtzeit ab Alarmierung zu beziehen. Davon profitiere der ländliche Raum. Der Betriebsratsvorsitzende Michael Schüchen bedankte sich abschließend bei allen Gesprächsteilnehmern für den konstruktiven Informationsaustausch. (PM)


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