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Nachricht vom 19.12.2018    

Leader-Förderung für Kleinstunternehmen und Basisdienstleister

Im Rahmen des Programms FLLE 2.0 können Kleinstunternehmen der Grundversorgung und Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen in der Leader-Region Westerwald-Sieg gefördert werden. Insgesamt stehen rund sechs Millionen Euro für die Projektförderung zur Verfügung. Der neue Förderaufruf für das Jahr 2019 wurde jetzt von Landes-Wirtschaftsminister Volker Wissing veröffentlicht.

Altenkirchen/Region. In der Leader-Region Westerwald-Sieg können im Rahmen des Programms FLLE 2.0 auch so genannte Kleinstunternehmen der Grundversorgung und Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen gefördert werden. Der neue Förderaufruf für das Jahr 2019 wurde jetzt von Landes-Wirtschaftsminister Volker Wissing veröffentlicht. Insgesamt stehen rund sechs Millionen Euro für die Projektförderung zur Verfügung.

Darum geht es bei dem Förderprogramm: Gefördert werden können „Kleinstunternehmen der Grundversorgung“ – das sind Unternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und einem Jahresumsatz bis zu zwei Millionen Euro. Gefördert werden langlebige Wirtschaftsgüter, Aufwendungen für Beratungsleistungen, Architekten- und Ingenieurleistungen im Zusammenhang mit der Umsetzung des Investitionsvorhabens. Der Fördersatz beträgt 40 Prozent der förderfähigen Ausgaben.

Eine Förderung gibt es auch für „Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen“. Antragsteller können Gemeinden, Gemeindeverbände und gemeinnützige juristische Personen sein. Gefördert werden der Kauf, die Errichtung und der Umbau von Gebäuden, der Innenausbau und der erforderliche Grundstückserwerb, soweit dieser zehn Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben nicht übersteigt. Ebenso förderfähig sind konzeptionelle Vorarbeiten und Projektausgaben für Architekten- und Ingenieurleistungen. Der Fördersatz liegt bei 60 Prozent der förderfähigen Ausgaben bei Gemeinden, Gemeindeverbänden und gemeinnützigen juristischen Personen bzw. 40 Prozent der förderfähigen Ausgaben bei natürlichen Personen bzw. Personengesellschaften. Damit ein Vorhaben gefördert werden kann, muss ein Antrag gestellt und Mindestanforderungen an die Projekte eingehalten werden.



► Informationen zu dem Förderprogramm gibt es beim Regionalmanagement der Leader-Region Westerwald-Sieg bei der Kreisverwaltung Altenkirchen (Ansprechpartner: Sebastian Dürr, Tel. 02681-812182, E-Mail: sebastian.duerr@kreis-ak.de). (PM)



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