Werbung

Nachricht vom 21.12.2018    

Weihnachtsgeld: Schöne Bescherung – doch wer hat Anspruch?

INFORMATION | Gesetzlich gibt es keinen Anspruch auf Weihnachtsgeld, sofern diese Sonderzahlung nicht zum Beispiel im Arbeitsvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung festgelegt wurde. Allerdings zahlen viele deutsche Unternehmen ein Weihnachtsgeld aus, obwohl es keine festgeschriebene Vereinbarung gibt. Wie das Weihnachtsgeld rechtlich geregelt ist und wer Anspruch auf Weihnachtsgeld hat, erklärt Professor Dr. Simon A. Fischer von der SRH-Fernhochschule in Riedlingen.

Weihnachtsgeld: Schöne Bescherung – doch wer hat Anspruch drauf? (Foto: udra11/AdobeStock)

Region. Sonderzahlung, Gratifikation oder Weihnachtsgeld: Für viele Arbeitnehmer ein angenehmer Geldsegen zum Jahresende. Wie das Weihnachtsgeld rechtlich geregelt ist und wer Anspruch auf Weihnachtsgeld hat, erklärt Professor Dr. Simon A. Fischer, Studiengangsleiter Wirtschaftsrecht an der SRH-Fernhochschule – The Mobile University mit Sitz im schwäbischen in Riedlingen.

Gesetzlich gibt es keinen Anspruch auf Weihnachtsgeld, sofern diese Sonderzahlung nicht zum Beispiel im Arbeitsvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung festgelegt wurde. Allerdings zahlen viele deutsche Unternehmen ein Weihnachtsgeld aus, obwohl es keine festgeschriebene Vereinbarung gibt. Wird wiederholt Weihnachtsgeld gezahlt, entsteht bei den Arbeitnehmern ein Vertrauen, dass auch im nächsten Jahr wieder Weihnachtsgeld bezahlt wird. Dieses Vertrauen hält die Rechtsprechung für schützenswert und es entsteht, wenn das Weihnachtsgeld mehrmals hintereinander ausgezahlt wurde, eine sogenannte „betriebliche Übung“. Im Falle der betrieblichen Übung haben die Angestellten rechtlich einen Anspruch auf das Weihnachtsgeld. Professor Fischer empfiehlt Arbeitnehmern daher: „Sollte nach mehrjähriger Zahlung auf einmal die Zahlung des Weihnachtsgeldes ausbleiben, dann sollte geprüft werden, ob bereits eine betriebliche Übung vorliegt und somit ein Rechtsanspruch geltend gemacht werden kann.“



Für Arbeitgeber hat Fischer den Rat: „Wenn das Weihnachtsgeld nirgendwo geregelt ist, es trotzdem zum Beispiel aus Motivationsgründen gezahlt wird, sollte spätestens bei der Auszahlung darauf hingewiesen werden, dass es eine freiwillige Leistung ist, die jedoch nicht bei einer wiederholten Zahlung zu einem Rechtsanspruch führen soll.“ Zudem haben sogar Mitarbeiter, die noch vor Jahresende aus dem Unternehmen ausscheiden, unter Umständen einen Anspruch auf Weihnachtsgeld. „Hierbei kommt es auf die Motive und die Begründung des Arbeitgebers an. Begründet der Arbeitgeber die Zahlung des Weihnachtsgeldes zum Beispiel mit der guten Leistung der Angestellten, dann erhält das Weihnachtsgeld einen Entgeltcharakter und die ausgeschiedene Person hat Anspruch auf einen Anteil des Weihnachtsgeldes. Daher lohnt es sich immer auf die Begründung zu achten,“ weiß der Rechtsexperte der SRH-Fernhochschule. (PM)



Lesen Sie gerne und oft unsere Artikel? Dann helfen Sie uns und unterstützen Sie unsere journalistische Arbeit im Kreis Altenkirchen mit einer einmaligen Spende über PayPal oder einem monatlichen Unterstützer-Abo über unseren Partner Steady. Nur durch Ihre Mithilfe können wir weiterhin eine ausgiebige Berichterstattung garantieren. Vielen Dank! Mehr Infos.



Feedback: Hinweise an die Redaktion

.: Neu bei Instagram :. => @kuriere_news



Aktuelle Artikel aus Region


Musikalische Reise mit Gänsehautmomenten: Herbstkonzert des Musikvereins Dermbach

Mit einem ausverkauften Hüttenhaus und langanhaltendem Applaus feierte der Musikverein Dermbach sein ...

Himmlische Weihnacht ließ Altenkirchen erstrahlen: Verkaufsoffener Sonntag als "Bonbon"

Am 29. und 30. November konnte sich der Vorstand des Aktionskreises über viele Besucherinnen und Besucher ...

Neues Hallenbad in Altenkirchen besteht ohne Probleme seine Feuertaufe

Die ersten beiden Schichten des Personals im neuen Altenkirchener Hallenbad auf der Glockenspitze sind ...

Karnevalsumzug 2026 in Altenkirchen: Anmeldung läuft – Vorbereitungen in vollem Gange

Die Karnevalsgesellschaft Altenkirchen 1972 e.V. plant auch für 2026 einen großen Umzug durch die Kreisstadt. ...

Weihnachtsfreude mit sozialem Zweck: Wäller Helfen startet Gewinnspiel 2025

ANZEIGE | Mit Beginn der Adventszeit setzt Wäller Helfen e. V. ein starkes Zeichen für Gemeinschaft und ...

Einladung zum Adventssingen in der Landesmusikakademie Altenkirchen

In der zweiten Adventswoche wird gemeinsames Singen zur besonderen Tradition. Der beliebte Kurs "Musik ...

Weitere Artikel


Die Naturschutzinitiative verleiht den "Goldenen Aktendeckel"

Die Naturschutzinitiative e.V. (NI) verleiht der Struktur- und Genehmigungsbehörde Nord (SGD NORD) den ...

Nun also doch: Insolvenz bei Hermes in Hamm

Ende November keimte noch einmal Hoffnung auf, jetzt ist die Gewissheit da: Beim Traditionsunternehmen ...

Ein touristisches Urgestein geht in den Ruhestand

Manfred Weller geht in den Ruhestand. Lange war der Mitarbeiter der Wissener Verbandsgemeindeverwaltung ...

Jugendmedienworkshop im Deutschen Bundestag

Bereits zum 16. Mal sind der Deutsche Bundestag und die Bundeszentrale für politische Bildung und Jugendpresse ...

Kindergarten Güllesheim: Verbandsgemeinderat ebnet den Weg

Wenn jetzt alles planmäßig läuft, kann im Herbst 2019 gebaut werden: Es geht um eine neue Kindertagesstätte ...

Studie: 36 Prozent der Beschäftigten im Kreis droht Mini-Rente

In einem größeren Ausmaß als bislang angenommen droht den Menschen im Kreis Altenkirchen Altersarmut. ...

Werbung