Werbung

Nachricht vom 26.12.2018    

Silvesterfeuerwerk: Was erlaubt ist und was nicht

INFORMATION | Wenn erst einmal die weihnachtliche Ruhe vorbei ist, laufen die Vorbereitungen für den Jahreswechsel an. Für viele gehört das mitternächtliche Feuerwerk dazu. Die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord rät zur Achtsamkeit beim Kauf und Abbrennen von Silvesterfeuerwerk und erläutert, was erlaubt ist und was nicht.

Die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord rät zur Achtsamkeit beim Kauf und Abbrennen von Silvesterfeuerwerk. (Foto: SGD Nord)

Koblenz/Region. Krachende Böller und glitzernde Raketen gehören traditionell zum Jahreswechsel. Ein Silvesterfeuerwerk bereitet vielen Menschen großes Vergnügen. Dabei sollten aber auch mögliche Gefahren bedacht und gewisse Spielregeln eingehalten werden. Die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord rät zur Achtsamkeit beim Kauf und Abbrennen von Silvesterfeuerwerk.

Verkauf erst ab dem 28. Dezember
Der Verkauf von Silvesterfeuerwerk, so genannte pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2, beginnt in diesem Jahr am 28. Dezember und endet am 31. Dezember 2018. Vor dem 28. Dezember 2018 ist es daher verboten, Feuerwerkskörper der Kategorie 2 an den Endverbraucher zu verkaufen. Ganz wichtig: An Endverbraucher darf nur Feuerwerk mit aufgedruckter CE-Kennzeichnung und Zulassungsnummer einer in der Europäischen Union ansässigen benannten Stelle verkauft werden. Beispiele der Kennzeichnung sind„0589-F1-XXXX“ oder „0589-F2-XXXX“ für eine Zulassung durch die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM).
Feuerwerk der Kategorie 1 darf ganzjährig nur an Personen über 12 Jahre, Feuerwerk der Kategorie 2 nur im Zeitraum des Jahreswechsels und ausschließlich an Personen über 18 Jahre abgegeben werden. Personen unter 18 Jahren dürfen daher Feuerwerkskörper der Kategorie 2 nicht in Besitz haben oder abbrennen.



Vorschriften beim Verkauf beachten!
Bei der Lagerung und für den Verkauf sind Höchstlagermengen und Brandschutzmaßnahmen, ganz besonders in den Verkaufsräumen, zu beachten. Feuerlöscher müssen in Reichweite sein, es muss sichere Verkehrs- und Fluchtwege für Kunden und Beschäftigte geben, die ein schnelles Verlassen des Gefahrenbereiches gewährleisten. Der Verkauf von Feuerwerk der Kategorie 2 ist nur innerhalb von Verkaufsräumen und nicht an Ständen im Freien erlaubt. Der Verkauf muss ständig durch fachkundiges Personal überwacht werden.

Verbot in der Nähe von Kirchen und Kliniken
Feuerwerkskörper dürfen nur am 31. Dezember und am 1. Januar abgebrannt werden. In der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern und Altenheimen ist das Abbrennen grundsätzlich verboten. Außerdem sind örtliche Abbrennverbote in Orten mit besonders schützenswerten Objekten, beispielsweise historische Fachwerkshäuser, zu beachten. Eltern sollten darauf achten, dass Feuerwerkskörper nicht für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren zugänglich sind. Beim Abbrennen ist die auf den Feuerwerkskörpern aufgedruckte Gebrauchsanleitung unbedingt zu beachten. So steht einem sicheren Silvestervergnügen Nichts im Wege.

► Informationen bietet der Flyer des Landeamtes für Umwelt: „Verkauf und Aufbewahrung von Silvesterfeuerwerk der Kategorien 1 und 2“. (PM)





Lesen Sie gerne und oft unsere Artikel? Dann helfen Sie uns und unterstützen Sie unsere journalistische Arbeit im Kreis Altenkirchen mit einer einmaligen Spende über PayPal oder einem monatlichen Unterstützer-Abo über unseren Partner Steady. Nur durch Ihre Mithilfe können wir weiterhin eine ausgiebige Berichterstattung garantieren. Vielen Dank! Mehr Infos.



Lokales: Wissen & Umgebung
Feedback: Hinweise an die Redaktion



Aktuelle Artikel aus Region


Rat der VG Altenkirchen-Flammersfeld verabschiedete einen „Kessel Buntes“

Ein „Kessel Buntes“: Mit einstimmigen Beschlüssen, die die unterschiedlichsten Themenfelder betrafen, ...

Entspannter Ferienstart: Der Kinderschutzbund bietet Unterstützung für Eltern und Kinder

Die Sommerferien stehen vor der Tür und mit ihnen die Zeugnisvergabe, die für viele Familien eine stressige ...

Großprojekt in Wissen: Neues Wohn- und Geschäftshaus belebt die Innenstadt

In Wissen steht ein Bauvorhaben bevor, das die Stadt nachhaltig verändern soll. Ein neues Wohn- und Geschäftshaus ...

Aktualisiert: Stellwerkdefekt sorgte für Zugausfälle zwischen Eitorf und Schladern

Ein defektes Stellwerk in Herchen beeinträchtigte am Donnerstag (3. Juli) den Bahnverkehr auf der Strecke ...

Gemeinsame Folgemitteilung von Staatsanwaltschaft und Polizei Koblenz zum Tötungsdelikt in Weitefeld

Knapp drei Monate ist es her, dass in Weitefeld drei Familienmitglieder ermordet wurden. Die Staatsanwaltschaft ...

Betzdorf: Praxis Dr. Wingenfeld feiert 25 Jahre medizinische Kompetenz

Die Praxis Dr. Wingenfeld in Betzdorf feiert ihr 25-jähriges Bestehen. Seit Juli 2000 bietet sie ein ...

Weitere Artikel


Nikolausfeier im Dorfgemeinschaftshaus Niedersteinebach

Eine runde Sache war die Nikolausfeier in Niedersteinebach: Der Nikolaus beschenkte den Nachwuchs. Und ...

Atemberaubende Bühnenshow beim 48. Weihnachtskult XXL

Nun schon zum 48. Mal wurde die Luft im liebevoll dekorierten Palastzelt in Oberraden zum Kochen gebracht. ...

Unfall auf der L 280: Motorradfahrer schwer verletzt

Nach einem Unfall zwischen Niederdreisbach und Schutzbach, bei dem am ersten Weihnachtsfeiertag (25. ...

Reisetipp: Die Höhepunkte Südafrikas, Teil II

Der zweite Teil der Reise geht von Port Elizabeth nach Kapstadt, ans Kap der Guten Hoffnung und in den ...

Reisetipp: Streifzug durch Südafrika

Eine Studienreise führte zwei Kuriere-Redakteure zu den Highlights Südafrikas. Zehn Flugstunden sind ...

Förderverein der Kirchener Kirche lädt zum Dreikönigs-Kaffee

Der Förderverein der Kirche St. Michael Kirchen e. V. lädt am 6. Januar ab 15 Uhr ein zum Dreikönigs-Kaffee ...

Werbung