Werbung

Nachricht vom 26.12.2018    

Silvesterfeuerwerk: Was erlaubt ist und was nicht

INFORMATION | Wenn erst einmal die weihnachtliche Ruhe vorbei ist, laufen die Vorbereitungen für den Jahreswechsel an. Für viele gehört das mitternächtliche Feuerwerk dazu. Die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord rät zur Achtsamkeit beim Kauf und Abbrennen von Silvesterfeuerwerk und erläutert, was erlaubt ist und was nicht.

Die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord rät zur Achtsamkeit beim Kauf und Abbrennen von Silvesterfeuerwerk. (Foto: SGD Nord)

Koblenz/Region. Krachende Böller und glitzernde Raketen gehören traditionell zum Jahreswechsel. Ein Silvesterfeuerwerk bereitet vielen Menschen großes Vergnügen. Dabei sollten aber auch mögliche Gefahren bedacht und gewisse Spielregeln eingehalten werden. Die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord rät zur Achtsamkeit beim Kauf und Abbrennen von Silvesterfeuerwerk.

Verkauf erst ab dem 28. Dezember
Der Verkauf von Silvesterfeuerwerk, so genannte pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2, beginnt in diesem Jahr am 28. Dezember und endet am 31. Dezember 2018. Vor dem 28. Dezember 2018 ist es daher verboten, Feuerwerkskörper der Kategorie 2 an den Endverbraucher zu verkaufen. Ganz wichtig: An Endverbraucher darf nur Feuerwerk mit aufgedruckter CE-Kennzeichnung und Zulassungsnummer einer in der Europäischen Union ansässigen benannten Stelle verkauft werden. Beispiele der Kennzeichnung sind„0589-F1-XXXX“ oder „0589-F2-XXXX“ für eine Zulassung durch die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM).
Feuerwerk der Kategorie 1 darf ganzjährig nur an Personen über 12 Jahre, Feuerwerk der Kategorie 2 nur im Zeitraum des Jahreswechsels und ausschließlich an Personen über 18 Jahre abgegeben werden. Personen unter 18 Jahren dürfen daher Feuerwerkskörper der Kategorie 2 nicht in Besitz haben oder abbrennen.



Vorschriften beim Verkauf beachten!
Bei der Lagerung und für den Verkauf sind Höchstlagermengen und Brandschutzmaßnahmen, ganz besonders in den Verkaufsräumen, zu beachten. Feuerlöscher müssen in Reichweite sein, es muss sichere Verkehrs- und Fluchtwege für Kunden und Beschäftigte geben, die ein schnelles Verlassen des Gefahrenbereiches gewährleisten. Der Verkauf von Feuerwerk der Kategorie 2 ist nur innerhalb von Verkaufsräumen und nicht an Ständen im Freien erlaubt. Der Verkauf muss ständig durch fachkundiges Personal überwacht werden.

Verbot in der Nähe von Kirchen und Kliniken
Feuerwerkskörper dürfen nur am 31. Dezember und am 1. Januar abgebrannt werden. In der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern und Altenheimen ist das Abbrennen grundsätzlich verboten. Außerdem sind örtliche Abbrennverbote in Orten mit besonders schützenswerten Objekten, beispielsweise historische Fachwerkshäuser, zu beachten. Eltern sollten darauf achten, dass Feuerwerkskörper nicht für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren zugänglich sind. Beim Abbrennen ist die auf den Feuerwerkskörpern aufgedruckte Gebrauchsanleitung unbedingt zu beachten. So steht einem sicheren Silvestervergnügen Nichts im Wege.

► Informationen bietet der Flyer des Landeamtes für Umwelt: „Verkauf und Aufbewahrung von Silvesterfeuerwerk der Kategorien 1 und 2“. (PM)




Lokales: Wissen & Umgebung
Feedback: Hinweise an die Redaktion

AK-Kurier Newsletter: Immer bestens informiert

Täglich um 20 Uhr kostenlos die aktuellsten Nachrichten, Veranstaltungen und Stellenangebote der Region bequem ins Postfach.



Aktuelle Artikel aus Region


Wissener SV sichert sich Rang drei beim DSB-Pokalfinale in Coburg

Die Luftgewehrmannschaft des Wissener SV hat sich beim DSB-Pokalfinale einen Podestplatz erkämpft. Im ...

Regionalmarkt Flammersfeld am 10. Oktober: von 10 bis 18 Uhr geöffnet

ANZEIGE | Am Samstag, 10. Oktober 2026, öffnet der Regionalmarkt rund um das Bürgerhaus in Flammersfeld ...

Wäller Spendenwanderung: Fast 350 Teilnehmer laufen für Herzensprojekte

Wandern und dabei Gutes tun: Bei bestem Wanderwetter machten sich am Samstag, 19. September 2026, fast ...

Ambulante Pflege: Bundestagsabgeordnete Ellen Demuth lädt zu Online-Dialog ein

Die geplante Reform der Pflegeversicherung wirft für ambulante Dienste zahlreiche Fragen auf. Die Bundestagsabgeordnete ...

Universität Siegen trauert um Theologen Prof. Dr. Ingo Baldermann

Die Universität Siegen nimmt Abschied von einer ihrer prägenden Gründerpersönlichkeiten. Der international ...

Haus Felsenkeller: Workshops zu brasilianischer Kampfkunst und Yoga

Das Bildungsteam im Haus Felsenkeller erweitert sein Kursprogramm um zwei unterschiedliche Bewegungsangebote ...

Weitere Artikel


Nikolausfeier im Dorfgemeinschaftshaus Niedersteinebach

Eine runde Sache war die Nikolausfeier in Niedersteinebach: Der Nikolaus beschenkte den Nachwuchs. Und ...

Atemberaubende Bühnenshow beim 48. Weihnachtskult XXL

Nun schon zum 48. Mal wurde die Luft im liebevoll dekorierten Palastzelt in Oberraden zum Kochen gebracht. ...

Unfall auf der L 280: Motorradfahrer schwer verletzt

Nach einem Unfall zwischen Niederdreisbach und Schutzbach, bei dem am ersten Weihnachtsfeiertag (25. ...

Reisetipp: Die Höhepunkte Südafrikas, Teil II

Der zweite Teil der Reise geht von Port Elizabeth nach Kapstadt, ans Kap der Guten Hoffnung und in den ...

Reisetipp: Streifzug durch Südafrika

Eine Studienreise führte zwei Kuriere-Redakteure zu den Highlights Südafrikas. Zehn Flugstunden sind ...

Förderverein der Kirchener Kirche lädt zum Dreikönigs-Kaffee

Der Förderverein der Kirche St. Michael Kirchen e. V. lädt am 6. Januar ab 15 Uhr ein zum Dreikönigs-Kaffee ...

Werbung