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Nachricht vom 10.01.2019    

Abfallwirtschaft: Gebührenbescheide 2019 sind unterwegs

Jeweils am 15. Februar und am 15. August sind die Abfallgebühren im Landkreis Altenkirchen fällig. Der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Altenkirchen (AWB) informiert aktuell darüber, dass die Gebührenbescheide hierzu per Post unterwegs sind. Insgesamt wurden rund 44.300 Bescheide verschickt. Enthalten sind die Endabrechnung des Vorjahres und die Vorauskalkulation der Abfallgebühren des Jahres 2019.

Altenkirchen/Kreisgebiet. Der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Altenkirchen (AWB) versendet in diesen Tagen die Abfallgebührenbescheide 2019, die im Laufe der dritten Kalenderwoche mit der Post zugestellt werden. Die rund 44.300 Bescheide beinhalten die Endabrechnung des Vorjahres 2018 und die Vorauskalkulation der Abfallgebühren des neuen Jahres 2019.

Durch die Vielzahl der Bescheide kann es zu verstärkten Anrufen und Nachfragen beim AWB kommen. Betroffene werden daher gebeten, neben der telefonischen Kontaktaufnahme, auch die Möglichkeiten von Fax (02681-813000) und E-Mail (bestellannahme@awb-kreis-ak.de) zu nutzen. Auf diese Weise kann der AWB die Änderungen schnell erfassen und bearbeiten.



Die Abfallgebühren sind wie im letzten Jahr je zur Hälfte am 15. Februar und am 15. August fällig. Um Zeit und zusätzliche Arbeit zu sparen, verweist der Abfallwirtschaftsbetrieb auf das Abbuchungsverfahren. Formulare hierzu gibt es im Umweltkalender 2019 oder auf der Website des AWB www.awb-ak.de. (PM)



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