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Nachricht vom 20.01.2019    

Ferienbetreuungen: Jetzt um eine Förderung bewerben!

Der Kreis Altenkirchen informiert aktuell über mögliche Förderungen für die Anbieter von Familienbetreuungen und sucht über die bisher beteiligten Träger hinaus weitere neue anerkannte Träger der Jugendarbeit. Die Auswahl der für eine Förderung geeigneten Träger von Maßnahmen liegt in der Hand des Jugendamtes. Interessierte Träger, die sich im Jahr 2019 im Bereich der Ferienbetreuung von Schulkindern im Alter von 6 bis 13 Jahren beteiligen möchten, sind aufgerufen, ihr Konzept bis spätestens zum 15. Februar beim Jugendamt Altenkirchen einzurichten.

Altenkirchen/Kreisgebiet. Seitens des Ministeriums für in Bildung Rheinland-Pfalz wurde dem Jugendamt Altenkirchen für das Jahr 2019 erneut eine Landesförderung für eine bedarfsgerechte Umsetzung der Ferienbetreuung für Schulkinder in Aussicht gestellt. Der Landkreis hat Ferienbetreuungen für Grundschulkinder bereits seit 2005 gemeinsam mit verschiedenen Trägern kontinuierlich angeboten und diese Angebote stetig erweitert. Die finanzielle Ausstattung der Angebote, die neben den Eigenmitteln der unterschiedlichen Träger auf den Elternbeiträgen, den Geldern des Landkreises und auf der Landesförderung beruht, kann nun auch in diesem Jahr fortgesetzt werden.

Das Kreisjugendamt würde sich zudem freuen, wenn über die bisher beteiligten Träger hinaus weitere neue anerkannte Träger der Jugendarbeit Interesse anmelden würden, eine Ferienbetreuung in den Sommerferien im Landkreis Altenkirchen anzubieten. Die Auswahl der für eine Förderung geeigneten Träger von Maßnahmen liegt in der Hand des Jugendamtes. Interessierte Träger, die sich im Jahr 2019 im Bereich der Ferienbetreuung von Schulkindern im Alter von 6 bis 13 Jahren beteiligen möchten, sind aufgerufen, ihr Konzept bis spätestens zum 15. Februar beim Jugendamt Altenkirchen einzurichten. Erwartet wird die Beschreibung der inhaltlichen Planung des Programms, der personellen Umsetzung im Hinblick auf Anzahl und Qualifikation, der Standort der Maßnahme, die Angabe der genauen Betreuungszeiten, die Anzahl der angebotenen Plätze, sowie die Kosten- und Finanzierungsplanung.



Von der Förderung grundsätzlich ausgeschlossen sind gewerbliche Maßnahmen sowie Maßnahmen, die überwiegend parteipolitischen, religiösen oder leistungssportlichen Charakter haben. Erwartet wird, dass die Kinder von qualifiziertem Personal betreut werden. Das eingesetzte Personal muss zudem seine strafrechtliche Unbescholtenheit in Form eines erweiterten Führungszeugnisses nachweisen.

Weitere Informationen und Beratung über die weiteren grundsätzlichen Regelungen einer möglichen Förderung gibt es bei der Kreisverwaltung (Tel.: 02681-812543, E-Mail: horst.schneider@kreis-ak.de). (PM)


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