Kommunalwahlen: ABC des Wahlrechts ist online
INFORMATION | Panaschieren? Kumulieren? Versicherung an Eides statt? Unterstützungsunterschriften? Listenverbindung? Rund um die Kommunalwahlen gibt es viele Begriffe, die erklärungsbedürftig sind. Das Büro des Landeswahlleiters hat jetzt online das „ABC des Wahlrechts“ veröffentlicht, das Licht ins Dunkel bringt.
Bad Ems/Region. Die rheinland-pfälzischen Kommunalwahlen am 26. Mai 2019 werfen ihre Schatten voraus: Bei den Parteien und Wählergruppen in der Region laufen die Vorbereitungen für die Aufstellungen von Listen und die Nominierung von Kandidatinnen und Kandidaten. Die Kommunalwahlen finden in Rheinland-Pfalz traditionell gemeinsam mit der Europawahl statt. Über die Web-Präsenz des Landeswahlleiters ist jetzt das „ABC des Wahlrechts“ verfügbar, das alle gängigen Begriffe rund um Wahlen, Wahlvorschläge und Co. prägnant erklärt.
Die Formulare und alles Wissenswerte für die Aufstellungsverfahren, Rechtsgrundlagen, Datenschutzinformationen sind ebenso beim Landeswahlleiter abrufbar: https://www.wahlen.rlp.de/de/kw/info/.
Ein wichtiges Datum: Die jeweiligen Wahlvorschläge müssen spätestens am 8. April 2019, dem 48. Tag vor der Wahl, 18 Uhr, beim zuständigen Wahlleiter der zu wählenden Vertretungskörperschaft eingereicht werden. (red)
Mehr dazu:
Kommunalwahlen 2019
Feedback: Hinweise an die Redaktion