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Nachricht vom 21.01.2019    

Gewerkschaft rät: Resturlaub aus 2018 sichern!

Nach einem aktuellen Urteil des Europäischen Gerichtshofs verfällt der Jahresurlaub nicht mehr automatisch, wenn ihn der Arbeitnehmer nicht beantragt hat. Beschäftigte im Landkreis Altenkirchen sollten sich daher beim Arbeitgeber über ihren Urlaubsanspruch informieren. Dazu hat die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG Bau) aufgerufen.

Beschäftigte im Landkreis Altenkirchen sollen sich beim Arbeitgeber über ihren Urlaubsanspruch informieren. (Foto: IG Bau)

Altenkirchen/Kreisgebiet. Beschäftigte im Landkreis Altenkirchen sollen sich beim Arbeitgeber über ihren Urlaubsanspruch informieren. Dazu hat die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG Bau) aufgerufen. Der Grund: Nach einem aktuellen Urteil des Europäischen Gerichtshofs verfällt der Jahresurlaub nicht mehr automatisch, wenn ihn der Arbeitnehmer nicht beantragt hat. „Der Chef muss die Mitarbeiter jetzt aktiv dabei unterstützen, den Urlaub zu nehmen. Tut er das nicht, kann der Urlaub im nächsten Jahr genommen oder ausbezahlt werden“, erklärt Walter Schneider von der IG Bau Koblenz-Bad Kreuznach. Viele Beschäftigte in der Region scheuten davor zurück, alle Urlaubstage zu nehmen. „Gerade wenn die Auftragsbücher voll sind, verzichtet mancher auf die verdiente Erholung“, so der Gewerkschafter.




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Nach Angaben des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) verfallen überdurchschnittlich viele Urlaubstage in der Reinigungsbranche – auch wegen der hohen Arbeitsbelastung dort. Im Kreis Altenkirchen arbeiten laut Arbeitsagentur rund 400 Menschen in der Gebäudereinigung. „Beschäftigte, die ihren Urlaub nicht rechtzeitig genommen haben, guckten bisher meistens in die Röhre. Damit ist nun Schluss“, sagt Schneider. Nach dem Europa-Urteil stehe der Arbeitgeber jetzt in der Pflicht, beim Urlaub „klare Ansagen“ zu machen. Außerdem entschieden die Richter, dass sich der Urlaub im Todesfall eines Arbeitnehmers auf dessen Familie vererben lässt. (PM)


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