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Nachricht vom 02.02.2019    

Machen sich Einbrecher Todesanzeigen zunutze?

Ganz abwegig ist diese Überschrift nach Ansicht der Polizei nicht. In den letzten Tagen drangen Unbekannte in Wohnhäuser ein, in denen es kurz zuvor zu einem Trauerfall gekommen war. Für die Kripo Koblenz stellt sich nun die Frage, ob es purer Zufall war oder ob sich die Einbrecher zuvor darüber informiert haben, dass es in den besagten Häusern zu Trauerfällen gekommen war.

Symbolfoto

Region. Einbrecher planen ihre Beutezüge auch durch das lesen entsprechender Traueranzeigen in der Zeitung, den örtlichen Mitteilungsblättern, Aushängen an der Kirche oder durch Ankündigungen in den sozialen Medien. Sie brechen dann in die Häuser ein, wenn die Bewohner und meist auch die gesamte Nachbarschaft bei der Beerdigung oder Trauerfeier sind.

Die Polizei rät zur Vorsicht:
• Bei Traueranzeigen ist es angebracht, auf die eigene Anschrift des Trauerhauses zu verzichten. Geben Sie dort die Anschrift des Bestattungsunternehmens an.
• Sichern Sie Ihr Haus während den Trauerfeiern.
• Darüber hinaus sollten Sie während der Feierlichkeiten keine größeren Bargeldbeträge im Hause haben. Nicht selten gehören dann auch die Kondolenzbriefe zur Beute.
• Gleiche Maßnahmen erscheinen bei Hochzeiten, Taufen sowie Kommunion und Konfirmation angebracht, da auch diese Feierlichkeiten vielfach in diversen Medien veröffentlicht werden und Einbrecher anlocken können.


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