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Nachricht vom 06.02.2019    

Abfallgebühren: Was ist drin? Und warum sind sie gestiegen?

INFORMATION | Aus aktuellem Anlass informiert der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Altenkirchen (AWB) über die gestiegenen Abfallgebühren. Welche Leistungen sind beispielsweise in der Gebühr für die graue Tonne eingerechnet? Und: Warum wurde die Zahl der Freileerungen erhöht? Hierzu erläutert der AWB, dass man durch Auswertungen festgestellt hat, dass die meisten Haushalte ohnehin mehr als zwei Abfuhren der Restabfalltonne benötigen, viele müssen sogar alle vier Wochen die graue Tonne leeren lassen, beispielsweise Haushalte mit Kleinkindern oder Pflegefällen.

Altenkirchen/Kreisgebiet. Beim Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Altenkirchen (AWB) häufen sich die Anfragen, warum die Gebühr für die graue Restabfalltonne stärker gestiegen ist als die für die anderen Gefäße. Hierzu weist der AWB per Pressemitteilung darauf hin, dass in dieser Teilgebühr vielfältige Kosten eingerechnet werden. Mit der Restabfalltonne wird quasi eine Grundgebühr für diverse Leistungen bei der Abfallentsorgung erhoben.

„Die Sperrabfallabfuhr, die Grünschnitttouren, die Entsorgung von Problemabfällen, die Rücknahme der Altmedikamente über die Apotheken, der Elektronikschrott- und Metallschrottabfuhr sowie weitere Leistungen werden mit über die Restabfalltonne abgerechnet. Gestiegen sind die allgemeinen Kosten etwa durch höhere Löhne, durch den Anstieg der Energiepreise, durch die LKW-Maut auf Bundesstraßen sowie Autobahnen und weitere Einflussfaktoren, die der AWB nicht beeinflussen kann“, schreibt das Unternehmen. Die Erhöhung der Freileerungen von zwei auf vier beeinflusse die Gebühr auch, sei aber nur ein Teil der allgemeinen Kostensteigerungen.

Manche Bürger fragen demnach auch, warum man die Freileerungen erhöht hat. Dazu erläutert der AWB, dass man durch Auswertungen festgestellt hat, dass die meisten Haushalte ohnehin mehr als zwei Abfuhren der Restabfalltonne benötigen, viele müssen sogar alle vier Wochen die graue Tonne leeren lassen, beispielsweise Haushalte mit Kleinkindern oder Pflegefällen. Von Fachleuten empfohlen wird sogar eine Steigerung der Pflichtleerungen ohne zusätzliche Gebühr auf sechs Mal jährlich. Dafür werden zusätzlich hygienische Gründe angeführt. Hiervon hat man im Landkreis Altenkirchen nach eingehenden Diskussionen jedoch abgesehen. „Mit der Erhöhung der Freileerungen sollen die Bürger angehalten werden, Restabfall auch wirklich in die graue Tonne zu werfen und dafür nicht die anderen Tonnen zu nutzen oder den Müll anderswo zu entsorgen“, heißt es beim AWB.




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Abschließend weist der Abfallwirtschaftsbetrieb noch darauf hin, dass man im Landkreis Altenkirchen im Vergleich der Kommunen in Rheinland-Pfalz immer noch im unteren Bereich bei der Bemessung der Abfallentsorgungsgebühren liegt.

► Hier geht es zu einer Übersicht der Abfallgebühren im Kreis Altenkirchen, dort ist auch die Abfallgebührensatzung als pdf-Dokument verlinkt: Abfallentsorgungsgebühren im Landkreis Altenkirchen. (PM)



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