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Nachricht vom 08.02.2019    

5.000 Kunden aus der Region von der BEV-Insolvenz betroffen

Mehrere Tausend Haushalte im nördlichen Rheinland-Pfalz sind von der vorläufigen Insolvenz des Billiganbieters Bayerische Energieversorgungsgesellschaft (BEV) betroffen. Wie die Energieversorgung Mittelrhein (evm) aus Koblenz mitteilt, leben allein rund 5.000 Betroffene im Netzgebiet der Energienetze Mittelrhein, der EVM-Netzgesellschaft. „Wir können diese Kunden beruhigen: Ihnen werden weder Strom noch Erdgas abgestellt“, stellt Pressesprecher Marcelo Peerenboom fest. „Wir sind für die BEV eingesprungen und stellen die Versorgung sicher.“

EVM-Hauptsitz in Koblenz. Foto: privat

Koblenz/Region. Der vorläufige Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Axel Bierbach, hatte mitgeteilt, dass die bundesweit rund 500.000 Kunden BEV ab sofort durch die gesetzlich vorgesehene Ersatzversorgung mit Strom und Erdgas beliefert werden. Diese Ersatzversorgung nimmt im Netzgebiet der Energienetze Mittelrhein die EVM vor, da sie der zuständige Grundversorger ist. Die Aufgaben des Grundversorgers nimmt stets das Unternehmen wahr, das die meisten Haushaltskunden im jeweiligen Gebiet hat. Die EVM-Gruppe sorgt für einen sicheren und zuverlässigen Betrieb des Stromnetzes in 225 Kommunen und des Erdgasnetzes in 256 Kommunen. Das Gebiet reicht von Mörsbach im Westerwald bis Pronsfeld in der Eifel.

„Wir haben die betroffenen BEV-Kunden umgehend angeschrieben und ihnen mitgeteilt, dass wir sie in die Ersatzversorgung aufgenommen haben“, informiert Peerenboom. „Es ist allerdings nicht empfehlenswert, in dieser Ersatzversorgung zu verbleiben. Sie gilt nur für drei Monate; danach kommt man in die Grundversorgung. Günstiger stellen sich Kunden, wenn sie schnell in ein Laufzeitprodukt wechseln.“ Marcelo Peerenboom rät daher betroffenen BEV-Kunden, sich in einem der 14 EVM-Kundenzentren in der Region oder telefonisch unter 0261 402-11111 eingehend zu informieren. Außerdem sollten sie ihre Zählerstände melden, damit die Abschläge angemessen berechnet werden können und es im Rahmen des Insolvenzverfahrens nicht zu Schwierigkeiten bei der Abrechnung kommt.



Die Zahlungsunfähigkeit der BEV ist das jüngste Beispiel einer ganzen Reihe von Insolvenzen sogenannter Billiganbieter. „Ihnen ist eines gemeinsam: Sie werben mit unschlagbaren Angeboten und scheinbar hohen Ersparnissen. Um die günstigen Preise bieten zu können, müssen sie beim Spekulieren an der Strom- und Erdgasbörse hohe Risiken eingehen – meist auf Kosten der Kunden. In letzter Zeit mussten einige Unternehmen Insolvenz anmelden, weil sie von steigenden Preisen überrascht werden“, erklärt EVM-Unternehmenssprecher Christian Schröder. „Wir kalkulieren hingegen seriös und stellen uns unserer regionalen Verantwortung: Wir investieren vor Ort in die Netze, um diese fit für die Zukunft zu machen, und wir zahlen Löhne, Gehälter und Steuern vor Ort.“ (PM)


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