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Nachricht vom 05.03.2019    

Energietipp: Sind Wärmepumpen im Gebäudebestand sinnvoll?

INFORMATION | Erdreich oder Grundwasser sind als Wärmequelle für Wärmepumpen die erste Wahl. Dafür sind Bohrungen erforderlich, die bis zu 100 Meter in die Tiefe reichen können. Aber wann macht eine Erdwärmepumpe Sinn, wann eine Luftwärmepumpe? Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz berät hierzu.

Erdreich oder Grundwasser sind als Wärmequelle für Wärmepumpen die erste Wahl. Dafür sind Bohrungen erforderlich, die bis zu 100 Meter in die Tiefe reichen können. (Foto: Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz)

Altenkirchen/Betzdorf. Wärmepumpen erfreuen sich steigender Beliebtheit. Der Umwelt Wärme zu entziehen und mittels Druck auf Heiztemperatur zu bringen, scheint eine elegante Lösung, um mit wenig Strom viel heraus zu holen. Da Tiefenbohrungen größere Teile eines Grundstücks betreffen können, werden solche Bohrungen selten bei Bestandsgebäuden durchgeführt, wo Gärten und Höfe bereits angelegt sind. Eine Alternative zu einer Erdwärmepumpe ist die Luftwärmepumpe. Sie ist jedoch weniger effizient, denn im Winter ist die Wärmequelle Luft viel kälter als das Erdreich. Deshalb kann die eine oder andere Luftwärmepumpe in einem kalten Winter statt ökologischer Wärme eine hohe Stromrechnung produzieren. Darauf weist die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz hin. Eine Luft-Wärmepumpe sollte also nur bei Bestandsgebäuden in Erwägung gezogen werden, die bereits komplett energetisch saniert wurden. Auch sollten die Heizkörper so dimensioniert sein, dass sich das Haus mit einer sehr niedrigen Vorlauftemperatur beheizen lässt – ideal sind Flächenheizungen, etwa im Fußboden.



Schließlich muss auch berücksichtigt werden, dass Luft-Wärmepumpen erheblichen Lärm produzieren können. Ob sich eine Wärmepumpe für ein Haus eignet, dazu berät – wie zu anderen Fragen des Energiesparens – der unabhängige Energieberater der Verbraucherzentrale nach Terminvereinbarung. Die Beratungsgespräche sind kostenlos. Die nächsten Sprechstunden der Energieberater in Altenkirchen und Betzdorf finden wie folgt statt:
• in Altenkirchen am Donnerstag, den 28. März
(12 bis 18 Uhr, Rathaus, Voranmeldung: Tel.: 02681-850)
• in Betzdorf am Mittwoch, den 3. April
(11 bis 16 Uhr, Rathaus, Voranmeldung: Tel.: 02741-291900). (PM)


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