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Nachricht vom 16.03.2019    

Schulische Inklusion: Über 300.000 Euro fließen in den Kreis

Für die Gestaltung der schulischen Inklusion erhalten die Kommunen in Rheinland-Pfalz insgesamt 10 Millionen Euro zusätzliche Fördermittel aus dem Unterstützungsfonds der Landesregierung. Über 300.000 Euro fließen in den Kreis Altenkirchen. Den Unterstützungsfonds der Landesregierung gibt es seit 2015. Seitdem haben die Kommunen 50 Millionen Euro zusätzlich für Aufgaben im Bereich der Inklusion erhalten.

Informieren über die Landesförderung für schulische Inklusion: Sabine Bätzing-Lichtenthäler und Heijo Höfer. (Fotos: privat)

Altenkirchen/Kreisgebiet. Für die Gestaltung der schulischen Inklusion erhalten die Kommunen in Rheinland-Pfalz insgesamt 10 Millionen Euro zusätzliche Fördermittel aus dem Unterstützungsfonds der Landesregierung. Entsprechend einer Vereinbarung zwischen Land und kommunalen Spitzenverbänden werden 70 Prozent der Mittel direkt an die Landkreise verteilt. Die restlichen drei Millionen Euro fließen an Kommunen mit Schwerpunktschulen.

Wie die beiden SPD-Landtagsabgeordneten Sabine Bätzing-Lichtenthäler und Heijo Höfer dazu mitteilen, erhält der Kreis Altenkirchen aus diesem Fonds 289.632 Euro. Die weiteren Mittel auf die einzelnen Verbandsgemeinden verteilen sich wie folgt: VG Altenkirchen: 5.019 Euro, VG Betzdorf-Gebhardshain: 9.331 Euro, VG Daaden-Herdorf: 2.149 Euro, VG Flammersfeld: 2.808 Euro, VG Hamm: 3.702 Euro, VG Kirchen: 4.735 Euro, VG Wissen: 2.350 Euro.

Die beiden SPD-Politiker weisen darauf hin, dass die Landesförderung den Kommunen zusätzlich zu den ohnehin für den inklusiven Bereich vorgesehenen Investitionsmittel zur Verfügung gestellt werden. Die Höhe der einzelnen Beträge richtet sich nach den Gesamtschülerzahlen der Schulen des jeweiligen Trägers. Das Geld könne vor Ort für spezielle Förderangebote, Integrationshelferinnen und -helfer sowie für Schulsozialarbeit eingesetzt werden. „Damit werden die Schulen in die Lage versetzt, gezielt auf örtliche Gegebenheiten einzugehen und Kinder individuell zu fördern. Die Schulen können mit den Fördergeldern eigene Schwerpunkte setzen und besonderen Herausforderungen gerecht werden“, so Bätzing-Lichtenthäler und Höfer.



Den Unterstützungsfonds der Landesregierung gibt es seit 2015. Seitdem haben die Kommunen 50 Millionen Euro zusätzlich für Aufgaben im Bereich der Inklusion erhalten. (PM)



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